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JuraForum.deGesetzeEEG§ 58 EEG - Verbraucherschutz 

Stand: 20.05.2013

§ 58 EEG - Verbraucherschutz

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien

   Teil 6 (Rechtsschutz und behördliches Verfahren)

Die §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 16 bis 33 entsprechend.


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