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JuraForum.deGesetzeBZRG§ 67 BZRG - Eintragungen in der Erziehungskartei 

§ 67 BZRG - Eintragungen in der Erziehungskartei

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister


   Fünfter Teil (Übergangs- und Schlussvorschriften)

Die bei dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vorhandenen Eintragungen in der gerichtlichen Erziehungskartei sind in das Erziehungsregister zu übernehmen.



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