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JuraForum.deGesetzeBZRG§ 51 BZRG - Verwertungsverbot 

Stand: 20.05.2013

§ 51 BZRG - Verwertungsverbot

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

   Zweiter Teil (Das Zentralregister)
      Fünfter Abschnitt (Rechtswirkungen der Tilgung)

(1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.

(2) Aus der Tat oder der Verurteilung entstandene Rechte Dritter, gesetzliche Rechtsfolgen der Tat oder der Verurteilung und Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die im Zusammenhang mit der Tat oder der Verurteilung ergangen sind, bleiben unberührt.



Weitere Vorschriften um § 51 BZRG

Entscheidungen zu § 51 BZRG

  • OLG-HAMM, 04.09.2008, 3 Ss 370/08
    1. Zur Notwehr gegen Akte der öffentlichen Gewalt (im Rahmen der Identitätsfeststellung). 2. Eine getilgte Vorstrafe darf auch als Indiz im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden. 3. Auch wenn die Anwendung einer bloßen Verwarnung mit Stafvorbehalt nicht nahe liegt, muss der...
  • NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 24.04.2008, 11 LB 15/08
    Auch wenn bei Berechtigten nach dem ARB 1/80 nur eine Ermessensausweisung zulässig ist, bedeutet dieses nicht, dass (nach den Vorl. Nds. VV- AufenthG Stand: 30.6.2007 Ziff. 11.1.5.1) nur eine Befristung auf vier Jahre möglich ist. In Fällen, in denen eine Ausweisung generell nur noch im Wege einer Ermessensentscheidung erfolgen...
  • NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 29.01.2008, 7 PA 190/07
    Im Verfahren auf Wiedergestattung des Gewerbes nach § 35 Abs. 6 GewO richtet sich die Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG. Es besteht kein Anlass, die spezialgesetzlichen Regelvermutungsfristen für einzelne Gewerbe in §§ 33 c...
  • OLG-FRANKFURT, 29.03.2007, 7 U 65/05
    1. Eine die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines versicherten Einbruchs indizierende strafrechtliche Verurteilung des Versicherungsnehmers hat bei Tilgungsreife nach § 51 Abs. 1BZRG unberücksichtigt zu bleiben. Maßgeblich ist Tilgungsreife im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Deckungsprozess, nicht im...
  • BAYERISCHER-VGH, 06.12.2005, 5 BV 04.1561
    Das Einbürgerungshindernis der Verurteilung wegen einer Straftat (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG) erfasst auch eine strafgerichtlich wegen Schuldunfähigkeit angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB.
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von § 51 BZRG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 51 BZRG:

  • Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
    • Zweiter Teil (Das Zentralregister)
      • Fünfter Abschnitt (Rechtswirkungen der Tilgung)
    • § 52 Ausnahmen
    • Dritter Teil (Das Erziehungsregister)
  • § 63 Entfernung von Eintragungen
    • Vierter Teil (Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik)
  • § 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
    • Fünfter Teil (Übergangs- und Schlußvorschriften)
  • § 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen

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