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JuraForum.deGesetzeBZRG§ 3 BZRG - Inhalt des Registers 

§ 3 BZRG - Inhalt des Registers

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister


   Zweiter Teil (Das Zentralregister)
      Erster Abschnitt (Inhalt und Führung des Registers)

In das Register werden eingetragen

1.

strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8),

2.

(aufgehoben)

3.

Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),

4.

Vermerke über Schuldunfähigkeit (§ 11),

5.

gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,

6.

nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).



Weitere Paragraphen:


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