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JuraForum.deGesetzeBZRG§ 3 BZRG - Inhalt des Registers 

Stand: 19.04.2013

§ 3 BZRG - Inhalt des Registers

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

   Zweiter Teil (Das Zentralregister)
      Erster Abschnitt (Inhalt und Führung des Registers)

In das Register werden eingetragen

1.
strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8),
2.
3.
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
4.
Vermerke über Schuldunfähigkeit (§ 11),
5.
gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
6.
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).


Weitere Vorschriften um § 3 BZRG

Entscheidungen zu § 3 BZRG

  • OLG-HAMM, 24.04.2007, 1 VAs 2/07
    Zur Eintragung einer Verfügung einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit oder auf psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist, ins Bundeszentralregister.
  • BVERWG, 29.03.2007, BVerwG 5 C 33.05
    1. Eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG. 2. Bei einer selbständigen Maßregel der Besserung und Sicherung entscheidet die Einbürgerungsbehörde entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG im Einzelfall, ob sie außer Betracht...

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