JuraForum.de > Gesetze > BZRG > § 3 BZRG - Inhalt des Registers
Zweiter Teil (Das Zentralregister)
Erster Abschnitt (Inhalt und Führung des Registers)
In das Register werden eingetragen
strafgerichtliche Verurteilungen (§§ 4 bis 8), | |
(aufgehoben) | |
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10), | |
Vermerke über Schuldunfähigkeit (§ 11), | |
gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18, | |
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1). |
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