JuraForum.de > Gesetze > BZRG - Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2714)
Erster Teil
Registerbehörde
Zweiter Teil
Das Zentralregister
Erster Abschnitt
Inhalt und Führung des Registers
Zweiter Abschnitt
Suchvermerke
Dritter Abschnitt
Auskunft aus dem Zentralregister
1.
Führungszeugnis
2.
Unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister
3.
Auskünfte an Behörden
4.
Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
Vierter Abschnitt
Tilgung
Fünfter Abschnitt
Rechtswirkung der Tilgung
Sechster Abschnitt
Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
Siebenter Abschnitt
Verurteilungen durch Stellen eines anderen Staates und Auskünfte an solche Stellen
Dritter Teil
Das Erziehungsregister
Vierter Teil
Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
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