JuraForum.de > Gesetze > BVerfGG > § 47 BVerfGG - Verfassungswidrigkeit von Parteien, Beschlagnahme und Durchsuchungen
III. Teil (Einzelne Verfahrensarten)
Zweiter Abschnitt (Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 2)
Die Vorschriften der §§ 38 und 41 gelten entsprechend.
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