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JuraForum.deGesetzeBVerfGG§ 47 BVerfGG - Verfassungswidrigkeit von Parteien, Beschlagnahme und Durchsuchungen 

§ 47 BVerfGG - Verfassungswidrigkeit von Parteien, Beschlagnahme und Durchsuchungen

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht


   III. Teil (Einzelne Verfahrensarten)
      Zweiter Abschnitt (Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 2)

Die Vorschriften der §§ 38 und 41 gelten entsprechend.



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