- BVERWG, 17.12.2008, BVerwG 2 C 40.07
Die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) erfasst auch Ansprüche für das Jahr 1999.
- SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG, 28.11.2008, 3 LB 8/07
Zur Alimentation kinderreicher Beamter und Richter.
- SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG, 28.11.2008, 3 LB 30/06
Zur Alimentation kinderreicher Beamter und Richter.
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 13.12.2007, 1 L 151/06
1. Zu der (bejahten) Frage, ob bezogen auf die Jahre 2002 bis 2004 als Anspruchsgrundlage für den Zuspruch weiterer familienbezogener Besoldung weiterhin Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit der auf § 35 BVerfGG beruhenden Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (Az.: 2 BvL...
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 13.12.2007, 1 L 137/06
1. Zu der (bejahten) Frage, ob bezogen auf das Jahr 2005 als Anspruchsgrundlage für den Zuspruch weiterer familienbezogener Besoldung weiterhin Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit der auf § 35 BVerfGG beruhenden Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (Az.: 2 BvL 26/91 u. a. -,...
- OVG-SAARLAND, 23.03.2007, 1 R 25/06
1. Die Alimentation von Beamten der Besoldungsgruppe A 11 mit vier Kindern im Jahr 2004 entspricht nicht den konkreten und weiterhin bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 -, BVerfGE 99, 300 (321 ff. zu C III 3). Dagegen sind diese Vorgaben in den Jahren 2005 und 2006...
- OVG-SAARLAND, 23.03.2007, 1 R 28/06
1. Die Alimentation von Beamten der Besoldungsgruppe A 11 mit drei Kindern entspricht in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.10.2004 sowie im Jahr 2006 nicht den konkreten und weiterhin bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 -, BVerfGE 99, 300 (321 ff. zu C III 3). Dagegen...
- OVG-SAARLAND, 23.02.2007, 1 R 27/06
1. Die Alimentation von Beamten der Besoldungsgruppe A 8 mit drei Kindern in den Jahren 2004 bis 2006 entspricht nicht den konkreten und weiterhin bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 -, BVerfGE 99, 300 (321 ff. zu C III 3).
2. Die Vollstreckungsanordnung ist - bis...
- BVERWG, 13.12.2006, BVerwG 6 A 3.05
Im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 782/94 und 957/96 - (BVerfGE 114, 1) liegt ein "in der Vergangenheit abgeschlossener Bestandsübertragungsvorgang", für den es bei dem "bisherigen Rechtszustand" verbleibt, dann vor, wenn die Genehmigung der Bestandsübertragung wirksam ist und die...
- BVERWG, 17.06.2004, BVerwG 2 C 34.02
Die Verwaltungsgerichte sind mit Wirkung ab dem 1. Januar 2000 befugt, auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als zwei Kindern zu höheren Gehaltszahlungen zu verurteilen, soweit die gesetzlich bestimmte Besoldung nicht den konkreten Vorgaben des Beschlusses...
- BFH, 16.07.2002, IX R 62/99
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 16. April 1997 (BGBl I 1997, 821) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen...
- BVERFG, 08.02.2001, 2 BvF 1/00
Leitsätze
zum Urteil des Zweiten Senats vom 8. Februar 2001
- 2 BvF 1/00 -
1. Die Tatbestandsmerkmale "gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen, die das Wahlergebnis beeinflussen" in Artikel 78 Absatz 2 der Verfassung des Landes Hessen verweisen auf die in der wahlprüfungsrechtlichen Spruchpraxis allgemein geteilten...
- BVERFG, 19.07.2000, 1 BvR 539/96
Leitsätze
zum Beschluss des Ersten Senats
vom 19. Juli 2000
- 1 BvR 539/96 -
1. Das Betreiben einer öffentlichen Spielbank ist, solange diese Tätigkeit nicht gesetzlich verboten und privaten Unternehmen zugänglich ist, Ausübung eines Berufs im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG.
2. Beschränkungen des Zugangs zu diesem Beruf sind...
- BVERFG, 11.03.1999, 2 BvR 1206/98
Leitsatz
zum Beschluß des Zweiten Senats vom 11. März 1999
- 2 BvR 1206/98 -
Zur Zulässigkeit von nachträglichen Vollstreckungsanordnungen nach § 35 BVerfGG.
- BVERFG, 24.11.1998, 2 BvL 10/96
Leitsätze
zum Beschluß des Zweiten Senats vom 24. November 1998
- 2 BvL 26/91 u.a. -
1. Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, dem Beamten amtsangemessenen Unterhalt zu leisten. Dies umfaßt auch die Pflicht, die dem Beamten durch seine Familie entstehenden Unterhaltspflichten...
- BVERFG, 24.11.1998, 2 BvL 26/91
Leitsätze
zum Beschluß des Zweiten Senats vom 24. November 1998
- 2 BvL 26/91 u.a. -
1. Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, dem Beamten amtsangemessenen Unterhalt zu leisten. Dies umfaßt auch die Pflicht, die dem Beamten durch seine Familie entstehenden Unterhaltspflichten...
- BVERFG, 24.11.1998, 2 BvL 3/97
Leitsätze
zum Beschluß des Zweiten Senats vom 24. November 1998
- 2 BvL 26/91 u.a. -
1. Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, dem Beamten amtsangemessenen Unterhalt zu leisten. Dies umfaßt auch die Pflicht, die dem Beamten durch seine Familie entstehenden Unterhaltspflichten...
- BVERFG, 24.11.1998, 2 BvL 4/97
Leitsätze
zum Beschluß des Zweiten Senats vom 24. November 1998
- 2 BvL 26/91 u.a. -
1. Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, dem Beamten amtsangemessenen Unterhalt zu leisten. Dies umfaßt auch die Pflicht, die dem Beamten durch seine Familie entstehenden Unterhaltspflichten...
- BVERFG, 24.11.1998, 2 BvL 5/96
Leitsätze
zum Beschluß des Zweiten Senats vom 24. November 1998
- 2 BvL 26/91 u.a. -
1. Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, dem Beamten amtsangemessenen Unterhalt zu leisten. Dies umfaßt auch die Pflicht, die dem Beamten durch seine Familie entstehenden Unterhaltspflichten...
- BVERFG, 24.11.1998, 2 BvL 5/97
Leitsätze
zum Beschluß des Zweiten Senats vom 24. November 1998
- 2 BvL 26/91 u.a. -
1. Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, dem Beamten amtsangemessenen Unterhalt zu leisten. Dies umfaßt auch die Pflicht, die dem Beamten durch seine Familie entstehenden Unterhaltspflichten...