( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeBVerfGG§ 16 BVerfGG - Entscheidungen des Gerichtsplenums 

§ 16 BVerfGG - Entscheidungen des Gerichtsplenums

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht


   I. Teil (Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts)

(1) Will ein Senat in einer Rechtsfrage von der in einer Entscheidung des anderen Senats enthaltenen Rechtsauffassung abweichen, so entscheidet darüber das Plenum des Bundesverfassungsgerichts.

(2) Es ist beschlussfähig, wenn von jedem Senat zwei Drittel seiner Richter anwesend sind.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/bverfgg/16-entscheidungen-des-gerichtsplenums

© "§ 16 BVerfGG - Entscheidungen des Gerichtsplenums" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN