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JuraForum.deGesetzeBVerfGG§ 12 BVerfGG - Antrag auf Entlassung 

§ 12 BVerfGG - Antrag auf Entlassung

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht


   I. Teil (Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts)

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts können jederzeit ihre Entlassung aus dem Amt beantragen. Der Bundespräsident hat die Entlassung auszusprechen.



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