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JuraForum.deGesetzeBUrlG§ 3 BUrlG - Dauer des Urlaubs 

§ 3 BUrlG - Dauer des Urlaubs

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer


(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.



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