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JuraForum.deGesetzeBtMG§ 3 BtMG - Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln 

Stand: 20.05.2013

§ 3 BtMG - Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln

   Zweiter Abschnitt (Erlaubnis und Erlaubnisverfahren)

(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer

1.
Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
2.
ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen
will.

(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.


Weitere Vorschriften um § 3 BtMG

Entscheidungen zu § 3 BtMG

  • BGH, 04.06.2008, 2 StR 577/07
    Ein in der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen tätiger Arzt ist von einer Erlaubnispflicht gemäß § 3 BtMG nicht befreit und daher wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar, wenn und soweit er Betäubungsmittel außerhalb des Anwendungsbereichs von § 13 Abs. 1 BtMG, § 5...
  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 21.07.2006, 13 A 2483/04
    Eine Ausnahmegenehmigung zum Anbau von Cannabispflanzen nach § 3 BtMG kann nicht mit der Begründung beansprucht werden, die Legalisierung des Umgangs mit Cannabisprodukten liege im öffentlichen Interesse.
  • BVERWG, 19.05.2005, BVerwG 3 C 17.04
    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Behandlung einer Multiple-Sklerose-Erkrankung beim Antragsteller kann nicht nach § 3 Abs. 2 BtMG mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Behandlung liege nicht im öffentlichen Interesse.
  • OLG-KARLSRUHE, 19.09.2001, 3 Ss 80/01
    1. Die Ernte von Cannabisblüten und -fruchtständen, wie auch das Abschneiden der Hanfblätter ist Gewinnen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 BtMG und damit eine Form der Herstellung. 2. Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bleibt im Verhältnis zu den übrigen in dem Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr....
  • BVERWG, 21.12.2000, BVerwG 3 C 20.00
    Leitsatz: Eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Cannabis-Anbaus nach § 3 BtMG kann nicht mit der Begründung beansprucht werden, der Genuss von Marihuana sei Teil der Religionsausübung. Urteil des 3. Senats vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 3 C 20.00 I. VG Berlin vom 12.09.1996 - Az.: VG 12 A 245.94 - II. OVG Berlin vom 01.12.1999...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 3 BtMG:

  • Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG)
    • Zweiter Abschnitt (Erlaubnis und Erlaubnisverfahren)
  • § 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
  • § 5 Versagung der Erlaubnis
  • § 7 Antrag
    • Dritter Abschnitt (Pflichten im Betäubungsmittelverkehr)
  • § 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
  • § 12 Abgabe und Erwerb
  • § 17 Aufzeichnungen
  • § 18 Meldungen
    • Fünfter Abschnitt (Vorschriften für Behörden)
  • § 26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
    • Sechster Abschnitt (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten)
  • § 29 Straftaten
  • § 29a Straftaten
  • § 30 Straftaten

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