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JuraForum.deGesetzeBRRG§ 124 BRRG 

Stand: 20.05.2013

§ 124 BRRG

Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts

   Kapitel II (Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten)
      Abschnitt I (Allgemeines)

§ 39 findet auch insoweit Anwendung, als seine Voraussetzungen über den Bereich des Bundes oder eines Landes hinaus gegeben sind.


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