( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeBörsG 2002§ 42 BörsG 2002 - Weitere Zulassungsfolgepflichten 

§ 42 BörsG 2002 - Weitere Zulassungsfolgepflichten

Börsengesetz

   Abschnitt 3 (Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt)

Die Börsenordnung kann für Teilbereiche des amtlichen Marktes ergänzend zu den vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen weitere Unterrichtungspflichten des Emittenten auf Grund der Zulassung von Aktien oder Aktien vertretender Zertifikate zum Schutz des Publikums oder für einen ordnungsgemäßen Börsenhandel vorsehen.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/boersg-2002/42-weitere-zulassungsfolgepflichten

© "§ 42 BörsG 2002 - Weitere Zulassungsfolgepflichten" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN