Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeBNatSchG§ 2 BNatSchG - Verwirklichung der Ziele 

Stand: 20.05.2013

§ 2 BNatSchG - Verwirklichung der Ziele

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

   Kapitel 1 (Allgemeine Vorschriften)

(1) Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden.

(2) Die Behörden des Bundes und der Länder haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen.

(3) Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu verwirklichen, soweit es im Einzelfall möglich, erforderlich und unter Abwägung aller sich aus § 1 Absatz 1 ergebenden Anforderungen untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft angemessen ist.

(4) Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden.

(5) Die europäischen Bemühungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden insbesondere durch Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ unterstützt. Die internationalen Bemühungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden insbesondere durch den Schutz des Kultur- und Naturerbes im Sinne des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) unterstützt.

(6) Das allgemeine Verständnis für die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist mit geeigneten Mitteln zu fördern. Erziehungs-, Bildungs- und Informationsträger klären auf allen Ebenen über die Bedeutung von Natur und Landschaft, über deren Bewirtschaftung und Nutzung sowie über die Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf und wecken das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Landschaft.

§ 1 Abs. 4 idF d. G v. 29.7.2009 I 2542: Bayern - Abweichung durch Art. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) v. 23.2.2011 GVBl S. 82, BayRS 791-1-UG mWv 1.3.2011 (vgl. BGBl. I 2011, 365)



Weitere Vorschriften um § 2 BNatSchG

Entscheidungen zu § 2 BNatSchG

  • OVG-RHEINLAND-PFALZ, 25.04.2007, 8 C 10751/06.OVG
    Die Planung einer Ortsrandstraße, die zur deutlichen und nachhaltigen Verkehrsentlastung der Innerortslage beiträgt und dafür sorgt, dass zu-, ab- und durchfließender Verkehr möglichst zügig aus der Ortschaft herausverlagert wird, kann eine Abweichung von den grundsätzlichen Anforderungen des FFH-Rechts an den Lebensraumschutz...
  • OVG-SAARLAND, 07.03.2007, 1 N 3/06
    1. Soll eine bereits veröffentlichte Naturschutzverordnung nach Behebung eines formellen Mangels neu bekannt gemacht werden, so bedarf es vorab auch im Falle textlicher Veränderungen keines erneuten Anhörungsverfahrens, wenn die Neufassung inhaltlich keine wesentlichen Änderungen enthält; wesentlich ist eine Änderung, durch die...
  • OVG-SACHSEN-ANHALT, 11.05.2006, 2 K 249/04
    1. Sind Karten oder Pläne einer Verordnung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift - hier: § 26 Abs. 2 NatSchG LSA a.F. - bei den von der Verordnung betroffenen "Gemeinden" aufzubewahren und zur Einsichtnahme vorzuhalten, sind diese Anforderungen auch dann erfüllt, wenn die Aufbewahrung und Vorhaltung zur Einsichtnahme bei den...
  • OVG-SACHSEN-ANHALT, 06.02.2004, 2 L 5/00
    1. Der Kläger kann auch dann, wenn der Gegner die Berufung führt, seinen Klageantrag einschränken oder auf den Fortsetzungsfeststellungsantrag umstellen, wenn der Beklagte des Verfahrens wegen einer Rechtsänderung nicht mehr in die Erteilung der Baugenehmigung verurteilt werden kann. 2. Putenmastanlagen sind zwar nicht nach § 35...

Benutzer-Kommentare zu § 2 BNatSchG

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 2 BNatSchG - Verwirklichung der Ziele"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche