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JuraForum.deGesetzeBNatSchG§ 11 BNatSchG - Landschaftspläne und Grünordnungspläne 

Stand: 20.05.2013

§ 11 BNatSchG - Landschaftspläne und Grünordnungspläne

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

   Kapitel 2 (Landschaftsplanung)

(1) Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in Grünordnungsplänen dargestellt. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen. Die Pläne sollen die in § 9 Absatz 3 genannten Angaben enthalten, soweit dies für die Darstellung der für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen erforderlich ist. Abweichende Vorschriften der Länder zum Inhalt von Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie Vorschriften zu deren Rechtsverbindlichkeit bleiben unberührt.

(2) Landschaftspläne sind aufzustellen, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen im Sinne des § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 erforderlich ist, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Grünordnungspläne können aufgestellt werden.

(3) Die in den Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 des Baugesetzbuches in die Bauleitpläne aufgenommen werden.

(4) Werden in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsrahmenplänen oder Landschaftsprogrammen dargestellt, so ersetzen diese die Landschaftspläne.

(5) Die Zuständigkeit und das Verfahren zur Aufstellung der Landschaftspläne und Grünordnungspläne sowie deren Durchführung richten sich nach Landesrecht.

§ 11 Abs. 1 Satz 1 idF d. G v. 29.7.2009 I 2542: Schleswig-Holstein - Abweichung durch § 5 Abs. 1 u. § 7 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) v. 24.2.2010 GVOBl. Schl.-H. S. 301 mWv 1.3.2010 (vgl. BGBl. I 2010, 450)
§ 11 Abs. 2 Satz 1 idF d. G v. 29.7.2009 I 2542: Schleswig-Holstein - Abweichung durch § 5 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) v. 24.2.2010 GVOBl. Schl.-H. S. 301 mWv 1.3.2010 (vgl. BGBl. I 2010, 450)
§ 11 Abs. 2 Satz 2 idF d. G v. 29.7.2009 I 2542: Schleswig-Holstein - Abweichung durch § 5 Abs. 1 u. § 7 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) v. 24.2.2010 GVOBl. Schl.-H. S. 301 mWv 1.3.2010 (vgl. BGBl. I 2010, 450)
§ 11 Abs. 2 Satz 2 idF d. G v. 29.7.2009 I 2542: Bayern - Abweichung durch Art. 4 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) v. 23.2.2011 GVBl S. 82, BayRS 791-1-UG mWv 1.3.2011 (vgl. BGBl. I 2011, 365)
§ 11 Abs. 3 idF d. G v. 29.7.2009 I 2542: Schleswig-Holstein - Abweichung durch § 7 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) v. 24.2.2010 GVOBl. Schl.-H. S. 301 mWv 1.3.2010 (vgl. BGBl. I 2010, 450)



Weitere Vorschriften um § 11 BNatSchG

Entscheidungen zu § 11 BNatSchG

  • NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 15.05.2009, 12 LC 55/07
    1. Hat die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung des Vorhabens ohne seine Vereinbarkeit mit baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften umfassend zu prüfen, wegen eines bestimmten Rechtsverstoßes abgelehnt, handelt es sich um ein "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren, in dem die Gerichte selbst bei Erhebung...
  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 19.03.2008, 11 B 289/08.AK
    Erfolgloser Antrag eines anerkannten Naturschutzvereines gegen den Neubau einer Hochspannungsfreileitung wegen zum Teil präkludierter und teilweise in der Sache nicht durchgreifender Einwendungen, insbesondere betreffend den Artenschutz.
  • BVERWG, 12.03.2008, BVerwG 9 A 3.06
    1. Altanerkennungen hessischer Naturschutzvereine sind durch § 47 Abs. 3 HeNatG n.F. wirksam in Anerkennungen nach neuem Recht überführt worden. 2. Mit seiner Zielrichtung, eine gerichtliche Doppelbefassung zu verhindern, erweist sich § 61 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG (sog. Zweitklageverbot) als Ergänzung des Instituts der materiellen...
  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 23.03.2007, 11 B 916/06.AK
    1. Ein Verfahrensfehler kann nur dann rechtlich relevant werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, dass sich der gerügte Fehler auf Abwehrrechte der Antragsteller ausgewirkt hat (hier: Umweltverträglichkeit, Linienbestimmung, Raumordnung). 2. Mit der Feststellung des Plans für den Bau einer...
  • BVERWG, 17.01.2007, BVerwG 9 C 1.06
    1. Mängel der spezifisch naturschutzrechtlichen Abwägung (§ 19 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG bzw. § 8 Abs. 3 BNatSchG a.F.), die nicht die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellen, können in zumindest entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden (im Anschluss an Urteil...
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von § 11 BNatSchG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 11 BNatSchG:

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)
    • Kapitel 2 (Landschaftsplanung)
  • § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  • § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung
    • Kapitel 3 (Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft)
  • § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  • § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
  • § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
    • Kapitel 8 (Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen)
  • § 63 Mitwirkungsrechte

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