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JuraForum.deGesetzeBImSchG§ 40b BImSchG 

§ 40b BImSchG

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge


   Vierter Teil (Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen)

weggefallen



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