JuraForum.de > Gesetze > BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830)
Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1728)
name="anm1">(1) Red. Anm.:Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil
Errichtung und Betrieb von Anlagen
Erster Abschnitt
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Zweiter Abschnitt
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Dritter Abschnitt
Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
Dritter Teil
Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Biokraftstoffe
Erster Abschnitt
Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
Zweiter Abschnitt
Biokraftstoffe
Vierter Teil
Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
Fünfter Teil
Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
Sechster Teil
Lärmminderungsplanung
Siebenter Teil
Gemeinsame Vorschriften
Achter Teil
Schlussvorschriften
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