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JuraForum.deGesetzeBGBEGArt. 245 BGBEG - Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht 

Stand: 20.05.2013

Art. 245 BGBEG - Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

   Siebter Teil (Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten)

Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf,

1.
Inhalt und Gestaltung der dem Verbraucher gemäß § 355 Abs. 3 Satz 1, § 356 Abs. 2 Satz 2 und den diese ergänzenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs mitzuteilenden Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht festzulegen und
2.
zu bestimmen, wie diese Belehrung mit den auf Grund der Artikel 240 bis 242 zu erteilenden Informationen zu verbinden ist.


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