JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 944 BGB - Erbschaftsbesitzer
Buch 3 (Sachenrecht)
Abschnitt 3 (Eigentum)
Titel 3 (Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen)
Untertitel 2 (Ersitzung)
Die Ersitzungszeit, die zu Gunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.
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