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JuraForum.deGesetzeBGB§ 944 BGB - Erbschaftsbesitzer 

§ 944 BGB - Erbschaftsbesitzer

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 (Sachenrecht)
      Abschnitt 3 (Eigentum)
         Titel 3 (Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen)
            Untertitel 2 (Ersitzung)

Die Ersitzungszeit, die zu Gunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.



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