- KAMMERGERICHT-BERLIN, 25.06.2009, 27 W 92/08
1. Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge: Der gutgläubige Erwerb eines Rechtsnachfolgers des Vollstreckungsschuldners steht nur dann der Rechtskrafterstreckung und der Titelumschreibung zu seinen Lasten entgegen, wenn durch die Vollstreckung in seine gutgläubig erworbene Rechtsposition eingegriffen würde.
2. Die Anwartschaft auf...
- OLG-DUESSELDORF, 04.04.2008, I-3 Wx 45/08
Vereinbart der Veräußerer einer Eigentumswohnung in dem notariellen Vertrag, dass er berechtigt sei, von dem Erwerber die kosten- und grunderwerbssteuerfreie Übertragung des Grundbesitzes schriftlich unter anderem dann zu verlangen, wenn "ein Berechtigter außerstande ist, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wobei eine...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 05.12.2007, 5 LB 343/07
Die Übernahme des Hochschulpersonals der Georg-August-Universität (Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsaufgaben) in den Dienst der Georg-August-Universität Stiftung des öffentlichen Rechts (Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft) ist rechtmäßig, wenn die sich hierfür aus § 128...
- OLG-HAMM, 03.05.2007, 15 W 418/06
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass eine Identitätserklärung ausschließlich grundbuchverfahrensrechtliche Bedeutung hat und für deren Beurkundung deshalb nur eine halbe Gebühr nach § 38 Abs. 2 Nr. 5a KostO zu erheben ist (Abweidung von OLG Düsseldorf DNotZ 1980, 188).
- OLG-MUENCHEN, 03.04.2007, 32 Wx 33/07
1. Entsteht bei der Unterteilung eines Sondereigentums neues Gemeinschaftseigentum, bedarf es zur Wirksamkeit der Unterteilung der Auflassung des neuen Gemeinschaftseigentums unter Mitwirkung aller im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer und der Eintragung in das Grundbuch.
2. Die entgegen diesen Voraussetzungen in das...
- OLG-DUESSELDORF, 28.08.2006, I-3 Wx 137/06
Aufgrund einer Auflassung in einem Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO kann eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgen.
- OLG-FRANKFURT, 20.10.2005, 20 W 151/05
Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Eigentumsumschreibung die Geschäftsfähigkeit des Veräußerers im Beurkundungszeitpunkt selbständig zu überprüfen. Dabei ist von dem Grundsatz der Geschäftsfähigkeit auszugehen. Ergeben sich daran auf Tatsachen gegründete Zweifel, z. B. auf Grund eines Betreuungsgutachtens, können...
- OLG-FRANKFURT, 02.09.2005, 20 W 414/04
Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Eigentumsumschreibung die Geschäftsfähigkeit des Veräußerers im Beurkundungszeitpunkt selbstständig zu überprüfen. Dabei ist von dem Grundsatz der Geschäftsfähigkeit auszugehen. Ergeben sich daran auf Tatsachen gegründete Zweifel, z. B. auf Grund eines Betreuungsgutachtens, können...
- BAYOBLG, 23.03.2005, 3Z BR 274/04
Ist der Käufer eines Grundstücks zur Abgabe einer Auflassungserklärung verurteilt worden, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat (§ 894 ZPO). Dem Formerfordernis des § 925 BGB kann dann dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verkäufer und Vollstreckungsgläubiger unter Vorlage des...
- OLG-NAUMBURG, 09.12.2004, 2 U 101/04 (Lw)
Eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB stellt kein Veräußerungsgeschäft im Sinne der §§ 593 b, 566 BGB dar, durch das der Eigentümer anstelle des Bucheigentümers in ein von diesem abgeschlossenes Pachtverhältnis eintreten könnte.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 28.09.2004, 5 W 173/04
Ein Wohnungseigentümer kann von den übrigen Wohnungseigentümern nur in besonderen Ausnahmefällen die "Umwandlung" des Gemeinschaftseigentums an einem Kellerraum in ihm zugeordnetes Sondereigentum verlangen.
- OLG-NAUMBURG, 24.08.2004, 11 U 8/04
1. Die vorrangige Auflassungsvormerkung ist ein Rechtsmangel.
2. Art. 233 § 13 EGBGB i. a. F. vom 21. September 1994 führt zu keinem gesetzlichen Vorrang der Auflassungsvormerkung zugunsten des widersprechenden Landes. Ein anders lautender Rangvermerk ist wirkungslos und führt zur Unrichtigkeit des Grundbuches.
3. Sieht der...
- OLG-FRANKFURT, 18.09.2003, 20 W 321/03
1. Ziel eines Beschwerdeverfahrens kann auch der Erlass einer Zwischenverfügung an Stelle einer Zurückweisung eines Eintragungsantrages sein. Mit einer Zwischenverfügung kann aber nicht aufgegeben werden, das einzutragende dingliche Recht durch Rechtsgeschäft abzuändern (Auflassung des Gesamtgrundstücks an Stelle einer noch zu...
- OLG-NAUMBURG, 25.02.2003, 11 Wx 19/02
Zum gutgläubigen Eigentumserwerb an einem Grundstück in Erfüllung eines Vermächtnisses.
- OLG-FRANKFURT, 25.07.2002, 20 W 192/01
Für die Wirksamkeit der Einlegung einer weiteren Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts ist die Aufnahme der Begründung in das Protokoll selbst nicht erforderlich.Zur Einlegung der beschränkten Beschwerde gegen eine Eintragung oder Löschung im Grundbuch ist nur derjenige berechtigt, dem im Fall der...
- OLG-THUERINGEN, 03.05.2002, 6 W 682/01
1. Das verfahrensrechtliche Gebot, mittels einer Zwischenverfügung die Antragswirkung nur dort zu erhalten, wo die Eintragung nach rückwirkender Mängelbeseitigung stattfindet, wirkt sich auf die Prüfungspflicht des Grundbuchamtes aus. Dieses muss den Eintragungsantrag umfassend prüfen, es darf sich nicht vorbehaltlich weiterer...
- OLG-NAUMBURG, 20.02.2002, 5 U 153/01
Ob Erfüllung im Sinne des § 103 Abs. 1 InsO eingetreten ist, ist am Erfüllungsbegriff des § 362 Abs. 1 BGB zu messen. Es kommt daher auf den Eintritt des Leistungserfolges, nicht aber auf die Vornahme von Leistungshandlungen an (Kübler/Prütting-Tintelnot, InsO, Rn. 32 zu § 103; RGZ 85, 402, 404; BGHZ 87, 156, 162)....
- OLG-CELLE, 17.01.2002, 4 W 147/01
Eine nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB genehmigungspflichtige Veräußerung eines Grundstücks im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt nicht vor, wenn die förmliche Festlegung erst nach wirksamer Auflassung in Kraft tragt. Auf den Zeitpunkt der Stellung des Eigentumsumschreibungsantrages kommt es nicht an.
- BGH, 07.12.2001, V ZR 65/01
Wird der Gegenstand der Auflassung von den Beteiligten versehentlich falsch bezeichnet, so finden die allgemeinen Regeln zur rechtlichen Behandlung einer Falschbezeichnung ("falsa demonstratio non nocet") Anwendung. Die Auflassung ist danach nur hinsichtlich des Objekts erklärt worden, auf das sich der übereinstimmende Wille...
- BAYOBLG, 19.09.2001, 2Z BR 101/01
Zur Frage, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn die Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums irrtümlich falsche Kellerräume als zu dem Teileigentum gehörend betrachten (Fortführung von BayObLGZ 1996, 149).