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JuraForum.deGesetzeBGB§ 897 BGB - Kosten der Berichtigung 

Stand: 20.05.2013

§ 897 BGB - Kosten der Berichtigung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 (Sachenrecht)
      Abschnitt 2 (Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken)

Die Kosten der Berichtigung des Grundbuchs und der dazu erforderlichen Erklärungen hat derjenige zu tragen, welcher die Berichtigung verlangt, sofern nicht aus einem zwischen ihm und dem Verpflichteten bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.


Weitere Vorschriften um § 897 BGB

Entscheidungen zu § 897 BGB

  • OLG-HAMM, 07.02.2001, 13 U 159/00
    Leitsatz: 1.) Eine gemeinsame Betriebsstätte iSd § 106 Abs. 3 SGB VII, die ein bewußtes und gewolltes Ineinandergreifen bei einzelnen Maßnahmen erfordert, liegt dann nicht vor, wenn der Geschädigte ein Tor öffnet, um einen LKW durchfahren zu lassen und dann der LKW-Fahrer beim Durchfahren des Tors mit dem Ladekran...
  • OLG-DUESSELDORF, 19.10.2000, 8 U 116/99
    1) Bei einem vielfach aus kosmetischen Gründen voroperierten Patienten hat ein plastischer Chirurg die Möglichkeit einer psychisch-neurotischen Fehlhaltung in Betracht zu ziehen; gibt der Patient allerdings in einem Vorgespräch an, er habe sich erst zwei oder drei Korrektureingriffen unterzogen, ist nicht ohne weiteres von einer...
  • OLG-DUESSELDORF, 28.09.2000, 8 U 114/99
    1) Der gynäkologische Befund einer Gebärmuttersenkung und einer Cystocele rechtfertigt nur dann einen operativen Eingriff (Hysterektomie und Kolporrhaphie), wenn zugleich eine Beschwerdesymptomatik vorliegt, die auf diesen Befund zurückzuführen ist. Bestehen bei einer Patientin urologische Probleme, ist es zwingend notwendig, vor...
  • OLG-DUESSELDORF, 24.08.2000, 8 U 107/99
    1)Eine nach operativer Versorgung einer Achillessehnenruptur auftretende Wundheilungsstörung in Form einer nach außen offenen Wunde ist vornehmlich konservativ mit lokal wirkenden Medikamenten zu behandeln. Die Anwendung systemischer Antibiotika ist bei Entzündungen im Bereich der Achillessehne nicht angezeigt, weil das bradythrophe...
  • OLG-DUESSELDORF, 17.08.2000, 8 U 217/98
    1) Eine Epicondylitis (sog Tennisarm)wird durch Injektionen mit cortisonhaltigen Medikamenten sachgerecht behandelt. 2) Die Wahl zwischen einer Kristallsuspension (Triamhexal) und einem wasserlöslichen Cortisonpräparates liegt im Ermessen des Arztes. Die Darreichungsformen unterscheiden sich lediglich in der längeren Wirkungsdauer...
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