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JuraForum.deGesetzeBGB§ 871 BGB - Mehrstufiger mittelbarer Besitz 

§ 871 BGB - Mehrstufiger mittelbarer Besitz

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 (Sachenrecht)
      Abschnitt 1 (Besitz)

Steht der mittelbare Besitzer zu einem Dritten in einem Verhältnis der in § 868 bezeichneten Art, so ist auch der Dritte mittelbarer Besitzer.



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