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JuraForum.deGesetzeBGB§ 842 BGB - Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person 

Stand: 20.05.2013

§ 842 BGB - Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 27 (Unerlaubte Handlungen)

Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.



Weitere Vorschriften um § 842 BGB

Entscheidungen zu § 842 BGB

  • LAG-NIEDERSACHSEN, 09.03.2009, 9 Sa 378/08
    1. Bei der Gesamtbetrachtung zahlreicher einzelner behaupteter Schikanehandlungen durch eine Vorgesetzte sind Konfliktsituationen auszunehmen, die im Arbeitsleben üblich sind (vgl. Rspr. d. BAG v. 16.05.2007, 8 AZR 709//06; 24.06.2008, 8 AZR 347/07). 2. Damit scheiden grundsätzlich alle Konflikte für die Beurteilung einer...
  • OLG-FRANKFURT, 02.09.2008, 8 U 102/07
    1. Zur verspäteten Diagnose zum Ausschluss einer malignen Ursache (Befunderhebungsfehler). 2. 25.000 ¤ Schmerzensgeld bei Rezidiv-OP, dauerhaften Lymphödemen, Müdigkeit, Erschöpfbarkeit, Krebsangst, beruflicher Zurückstufung einer 1951 geborenen Krankenschwester.
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 05.06.2008, 12 U 188/04
    1. Wird ein haushaltsführender Ehegatte verletzt, steht ihm wegen seiner Beeinträchtigung bei der Haushaltsführung wegen Vermehrung seiner eigenen Bedürfnisse nach §§ 842, 843 BGB ein eigener Schadensersatzanspruch zu, weil die Führung des Haushalts eine durch das Gesetz geschützte wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der...
  • OLG-SCHLESWIG, 29.02.2008, 4 U 149/07
    1) Abänderung eines privatschriftlichen Vergleichs betreffend Pflegemehrbedarf (§ 843 Abs. 1 BGB), wenn sich die Parteien in dem Vergleich der (entsprechenden) Anwendung des § 323 ZPO unterworfen haben 2) Bemessung des Fortkommensschadens eines bei den Eltern lebenden jugendlichen Schwerbehinderten (hier unter Heranziehung der...
  • OLG-CELLE, 30.05.2007, 14 U 277/01
    1. Im Falle der vorzeitigen Pensionierung eines Beamten nach einem Verkehrsunfall sind die ordentlichen Gerichte im Zivilrechtsstreit mit dem Schädiger bzw. dessen Versicherer an die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch die zuständige Verwaltungsbehörde gebunden. Zu prüfen ist aber, ob die Pensionierung eine adäquate Folge...
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