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JuraForum.deGesetzeBGB§ 826 BGB - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung 

§ 826 BGB - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 27 (Unerlaubte Handlungen)

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.



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