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JuraForum.deGesetzeBGB§ 821 BGB - Einrede der Bereicherung 

Stand: 20.05.2013

§ 821 BGB - Einrede der Bereicherung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 26 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

Wer ohne rechtlichen Grund eine Verbindlichkeit eingeht, kann die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit verjährt ist.


Weitere Vorschriften um § 821 BGB

Entscheidungen zu § 821 BGB

  • LAG-MUENCHEN, 29.01.2009, 3 Sa 691/08
    1. Wer als Versicherungsvertreter, dessen Provisionsansprüche in einem Provisionsabrechnungskonto fortlaufend abgerechnet und saldiert werden, nach Feststellung eines Negativsaldos auf diesem Konto ein Schuldanerkenntnis abgibt, in dem jede Bezugnahme zum festgestellten Saldo fehlt, bestätigt nicht lediglich eine bestehende Schuld,...
  • OLG-DRESDEN, 09.04.2008, 8 U 1819/07
    1. Zu den Umständen des Einzelfalles, nach denen sich beurteilt, ob eine ursprüngliche Haustürsituation in relevanter Weise fortwirkt, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärungen in den Geschäftsräumen der Bank abgibt, rechnet neben dem Zeitablauf und einer bereits eingetretenen Bindung an das zu finanzierende Geschäft...
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 30.01.2008, 1 U 595/06
    Zur Abgrenzung von deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis.
  • OLG-KARLSRUHE, 28.12.2007, 17 U 94/07
    1. Ein Verstoß gegen das Mehrvertretungsverbot des § 181 BGB liegt nicht vor, wenn die aus zwei Gesellschaften mbH bestehenden Gründungsmitglieder einer Immobilienfonds-GbR bei Übernahme des Bauträgerfinanzierungsdarlehens der einen GmbH von ein und demselben Geschäftsführer organschaftlich vertreten werden, der den notariellen...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 02.02.2006, 16 U 28/05
    Vergibt der Geschäftsführer einer Immobilienfonds GbR (Bauherrenmodell) außerhalb des Generalübernehmervertrages Aufträge an mit ihm verbundene Firmen (hier: an eine KG, deren einziger Kommanditist sowie einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär GmbH er war) zu weit überhöhten Preisen, kommt eine...
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