Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeBGB§ 793 BGB - Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber 

Stand: 20.05.2013

§ 793 BGB - Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 24 (Schuldverschreibung auf den Inhaber)

(1) Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit.

(2) Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann durch eine in die Urkunde aufgenommene Bestimmung von der Beobachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden. Zur Unterzeichnung genügt eine im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellte Namensunterschrift.


Weitere Vorschriften um § 793 BGB

Entscheidungen zu § 793 BGB

  • BGH, 30.06.2009, XI ZR 364/08
    Klauseln in Allgemeinen Emissionsbedingungen, nach denen der Emittent von Optionsscheinen die Bedingungen ändern kann, soweit ihm dies angemessen und erforderlich erscheint, um dem wirtschaftlichen Zweck der Bedingungen gerecht zu werden, falls die Änderung dazu dienen soll, einen offensichtlichen Irrtum zu berichtigen, sind gemäß...
  • BGH, 25.11.2008, XI ZR 413/07
    Nach dem Schutzzweck des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG kommt es nicht darauf an, ob die Übertragung einer wertpapierrechtlich in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung zur Einziehung durch Einigung und Übergabe der Wertpapierurkunde nach § 929 BGB oder durch Abtretung der verbrieften Forderung nach § 398 BGB und...
  • OLG-FRANKFURT, 30.05.2008, 8 U 206/07
    1. Werden lediglich Zinsen aus einer global verbrieften Inhaberschuldverschreibung verlangt, kommt keine Zug-um-Zug-Verurteilung in Betracht 2. Zum Zinseszinsverbot bei einer derartigen Fallkonstellation.
  • OLG-FRANKFURT, 30.05.2008, 8 U 120/07
    Zug-um-Zug-Verurteilung bei Ansprüchen aus einer global verbrieften Inhaberschuldverschreibung.
  • OLG-FRANKFURT, 15.01.2008, 8 U 247/06
    Die Ausstellerin von Inhaberschuldverschreibungen (hier: Republik Argentinien) kann durch eine auf Zug-um-Zug-Leistung gerichtete Klageerhebung in Verzug mit der Annahme der Schuldnerkunden gesetzt werden, wenn sie schon vor Klageerhebung eindeutig und bestimmt erklärt hat, ihre Gegenleistung nicht erbringen zu wollen (vgl. BGH NW 97,...
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 793 BGB:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      • Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
        • Titel 24 (Schuldverschreibung auf den Inhaber)
      • § 807 Inhaberkarten und -marken

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 793 BGB - Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche