- OLG-KOBLENZ, 05.02.2007, 12 U 127/06
Eine Klage gegen den Bürgen unterbricht nicht die Verjährung des gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner. Der Bürge kann die Einrede der Verjährung der Hauptforderung auch noch im Berufungsverfahren mit Erfolg erheben, wenn die Verjährung erst nach Beendigung der ersten Instanz eingetreten ist. Ein vorheriger Verzicht auf...
- BGH, 03.11.2005, IX ZR 181/04
a) Verwertet der Insolvenzverwalter einen Gegenstand in der Weise, dass ihn der absonderungsberechtigte Gläubiger übernimmt, wird ein durch die Weiterveräußerung erzielter Mehrerlös nicht auf die Insolvenzforderung angerechnet.
b) Haftet für die Forderung des absonderungsberechtigten Gläubigers ein Bürge, so kann der...
- OLG-HAMM, 14.07.2005, 21 U 130/04
1) Zur Auslegung eines aus mehreren Vertragsteilen bestehenden Bauvertrags.
2) Die Klausel eines Bauvertrags, die einen lediglich durch unbefristete Bürgschaft ablösbaren Sicherheitseinbehalt vorsieht, benachteiligt - sofern es sich nicht um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt - den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 18.12.2003, 12 U 54/02
Da ein jeder Vertrag die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen voraussetzt, ist zur substantiierten Darlegung eines streitigen Vertragsschlusses zumindest erforderlich, dass vorgetragen wird, welche Personen welche Willenserklärungen - ausdrücklich oder konkludent - abgegeben haben; wird dies dem Gericht nicht mitgeteilt, so...
- BGH, 25.10.2001, IX ZR 185/00
Zu den Anforderungen an eine wirksame formularmäßige Einschränkung der Rechte des Bürgen aus § 776 BGB.
- OLG-STUTTGART, 11.04.2001, 9 U 215/00
1. Die Aufgabe einer Sicherheit im Sinne des § 776 BGB ist nicht nach der abstrakten Sicherungsmöglichkeit dieser Sicherheit (hier: Grundschuld) im Rahmen einer (weiten) Zweckerklärung zu beurteilen, sondern nach ihrem tatsächlichen, bei Übernahme der Bürgschaft bestehenden Sicherungszweck.
2. Die Aufgabe der Sicherheit liegt...
- BGH, 06.04.2000, IX ZR 2/98
BGB §§ 767, 776; AGBG § 9 Cg
a) Ist eine weite Zweckerklärung unwirksam, kann die Bürgschaft aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung Zinsänderungen umfassen, die dazu dienen, den Zinssatz der Hauptschuld den wechselnden Refinanzierungsmöglichkeiten nach oben oder unten in marktkonformer Weise anzupassen.
b) In der...
- BGH, 02.03.2000, IX ZR 328/98
BGB §§ 765, 776; AGBG § 9 Bm Abs. 1
Ein formularmäßiger genereller Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB ist nach § 9 AGBG unwirksam (Abweichung von BGHZ 78, 137, 141 ff; 95, 350, 358 f).
BGH, Urteil vom 2. März 2000 - IX ZR 328/98 -
OLG Oldenburg
LG Osnabrück