- BGH, 14.07.2009, XI ZR 18/08
a) Eine durch ernsthafte Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger gemäß § 203 Satz 1 BGB bewirkte Hemmung der Verjährung ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam.
b) Eine gegen den Bürgen erhobene Klage hemmt auch bei einem späteren Untergang des Hauptschuldners als Rechtsperson gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die...
- BGH, 16.06.2009, XI ZR 145/08
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werkbestellers, die vorsieht, dass der Werkunternehmer einen Sicherheitseinbehalt von 5% der Schlussabrechnungssumme nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthält, benachteiligt den Werkunternehmer...
- OLG-DUESSELDORF, 05.03.2009, I-24 U 164/08
1. Hat der Leasinggeber mit Wissen des Leasingnehmers seine Ansprüche aus dem Leasingvertrag an eine Bank abgetreten und vereinbart der Leasinggeber später ohne Wissen der Bank mit dem Leasingnehmer und einem Dritten dessen Übernahme des Leasingvertrages, so kann der Leasinggeber verpflichtet sein, den Leasingnehmer von den...
- BGH, 12.02.2009, VII ZR 39/08
a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, diesem eine selbstschuldnerische, unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft nach einem zum Vertrag gehörenden Muster zu stellen, und der in diesem Bürgschaftsmuster erklärte Verzicht des Bürgen auf die Einreden nach § 768 BGB, sind...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 21.02.2008, 8 U 109/07
a. Eine durch Verhandlungen zwischen Hauptschuldner und Gläubiger oder ein zwischen ihnen geschlossenes Stillhalteabkommen eintretende Hemmung der Verjährung der Hauptschuld ist ebenso wie der Neubeginn der Verjährung der Hauptschuld infolge ihrer Anerkennung durch den Hauptschuldner dem Bürgen gegenüber wegen Verstoßes gegen das...
- HESSISCHES-LAG, 29.10.2007, 16 Sa 2012/06
1. Geht der Hauptschuldner vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Hauptschuld als Rechtspersönlichkeit unter (hier: Auflösung einer Limited nach britischem Recht), genügt zur Unterbrechung der Verjährung eine Klageerhebung gegen den Bürgen innerhalb der Verjährungsfrist für die Hauptschuld (Anschluss an BGH 28. Januar 2003...
- BGH, 18.09.2007, XI ZR 447/06
a) Ein ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochener Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass er auf die dreißigjährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt.
b) Nach § 768 Abs. 2 BGB kann der Hauptschuldner...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 26.04.2007, 12 U 193/05
Die außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft wegen Eintretens besonderer Umstände kommt bei einem befristeten Mietvertrag nicht in Betracht. Die Klagerhebung gegen den Bürgen reicht zur Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung nur aus, wenn der Hauptschuldner als Rechtsperson untergegangen ist; dies ist bei einer...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 05.04.2007, 8 U 169/06
Mit dem Wegfall des Schuldners als Rechtsperson aufgrund Löschung im Handelsregister infolge Vermögenslosigkeit muss den schutzwürdigen Interessen des Gläubigers an der Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld dadurch Rechnung getragen werden, dass hierfür Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Bürgen genügen. Hierzu reicht...
- OLG-KOBLENZ, 05.02.2007, 12 U 127/06
Eine Klage gegen den Bürgen unterbricht nicht die Verjährung des gesicherten Anspruchs gegen den Hauptschuldner. Der Bürge kann die Einrede der Verjährung der Hauptforderung auch noch im Berufungsverfahren mit Erfolg erheben, wenn die Verjährung erst nach Beendigung der ersten Instanz eingetreten ist. Ein vorheriger Verzicht auf...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 19.12.2006, 4 U 669/05
Zur Auslegung einer an eine Altfassung der VOB/B angelehnten Klausel eines Bauvertrags.
- OLG-KARLSRUHE, 08.09.2006, 17 U 311/05
Selbst noch nach Eintritt von Vermögenslosigkeit und/oder Löschung der Hauptschuldnerin im Handelsregister kann sich ein Bürge gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Verjährung der Hauptforderung berufen. Dies gilt auch bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft.
- OLG-FRANKFURT, 05.04.2006, 13 U 140/04
Die Berufung auf die Verjährung der Hauptforderung ist dem Beklagten nicht schon deshalb versagt, weil sie sich erst vollendete, nachdem er aus der Bürgschaft gerichtlich in Anspruch genommen worden ist.
- BFH, 07.03.2006, VII R 12/05
1. Wird der Fiskus gesetzlicher Erbe, so erledigt sich ein noch offener Einkommensteueranspruch --auch aus einer Zusammenveranlagung-- vollen Umfangs durch die Vereinigung von Forderung und Schuld (Konfusion). Es kommt nicht darauf an, ob die Erbschaft bei dem Bundesland des letzten Wohnsitzes oder beim Bund eingetreten ist (§ 1922...
- OLG-HAMM, 14.07.2005, 21 U 130/04
1) Zur Auslegung eines aus mehreren Vertragsteilen bestehenden Bauvertrags.
2) Die Klausel eines Bauvertrags, die einen lediglich durch unbefristete Bürgschaft ablösbaren Sicherheitseinbehalt vorsieht, benachteiligt - sofern es sich nicht um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt - den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 23.05.2005, 8 U 234/04
1. Der mit einer Botschaft als Mieterin geschlossene Vertrag stellt sich als Geschäftsraummietvertrag dar, auch wenn die Räume von der Botschaft sodann an Botschaftsangehörige als Wohnräume überlassen werden.
2. Der in Anspruch genommene Bürge kann sich auf die Verjährung der Bürgschaftsschuld auch dann berufen, wenn diese...
- OLG-NAUMBURG, 27.01.2005, 4 U 176/03
Die Unterschrift des Prozessbevollmächtigten unter dem Beglaubigungsvermerk ersetzt die Unterschrift auf der Urschrift der Berufungsschrift.
- BGH, 30.09.2004, VII ZR 458/02
Der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV kann der Bürge nach Treu und Glauben nicht entgegenhalten, es fehle an einer entsprechenden Sicherungsabrede zwischen Erwerber und Bauträger, wenn der Bauträger Zahlungen entgegengenommen hat, die er nur bei Stellung einer solchen Bürgschaft hätte entgegennehmen dürfen....
- OLG-FRANKFURT, 07.07.2004, 23 U 233/03
1. Die Verjährung des Schadenersatzanspruches gegen die Hauptschuldnerin aus § 717 II ZPO richtet sich gemäß Art. 229 § 6 I 2; III EGBGB nach den bis zum 1.1.2002 geltenden Regeln, womit eine Verjährung dieses Anspruchs nach § 852 BGB a.F. nach Ablauf von drei Jahren eintritt.
2. Der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist des...
- BGH, 29.06.2004, IX ZR 201/98
Zu möglichen Einreden des bürgenden Verbandes gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft im Warenverkehr mit Carnet TIR.