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JuraForum.deGesetzeBGB§ 764 BGB 

Stand: 20.05.2013

§ 764 BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 19 (Unvollkommene Verbindlichkeiten)

(weggefallen)


Weitere Vorschriften um § 764 BGB

Entscheidungen zu § 764 BGB

  • OLG-NAUMBURG, 24.03.2005, 2 U 111/04
    1. Eine Großbank ist einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen, das keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen hatte, schadensersatzpflichtig, wenn sie vor der Vereinbarung eines Zinssatz- und Währungs-Swap-Geschäfts nicht in den Mittelpunkt der Beratung gerückt hat, dass Währungs-Swaps in der Regel zur Absicherung von...
  • OLG-KARLSRUHE, 06.02.2002, 1 U 185/01
    Zur Begründetheit des Differenzeinwandes bei Daytrading mit einem Online-Broker (im Anschluss an OLG Hamburg ZIP 2000, 2246 und BGH, Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).
  • BGH, 18.12.2001, XI ZR 363/00
    a) Zum Differenzeinwand beim Devisen-Daytrading. b) Devisengeschäfte, die binnen der für Kassageschäfte üblichen Frist von zwei Tagen zu erfüllen sind, sind keine Börsentermingeschäfte.
  • BGH, 05.10.1999, XI ZR 296/98
    BGB §§ 762, 764; BörsG §§ 50, 53, 58; WpHG § 31 a) Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen sind Börsentermingeschäfte. b) Die von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft entwickelte Informationsschrift "Wichtige Information über die Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften" (abgedruckt in WM 1989, 1183 ff. = ZIP...
  • EUGH, 24.10.1978, 15-78
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg 1. LEISTUNGEN , DIE DARIN BESTEHEN , DASS EINE BANK AUFTRAEGE ÜBER BÖRSENGESCHÄFTE AUSFÜHRT UND IM ZUSAMMENHANG MIT EINER KREDITGEWÄHRUNG KONTOKORRENTGESCHÄFTE ABWICKELT , STELLEN DIENSTLEISTUNGEN IM SINNE VON ARTIKEL 60 ABSATZ 1 EWG-VERTRAG DAR. SOLCHE...

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