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JuraForum.deGesetzeBGB§ 756 BGB - Berichtigung einer Teilhaberschuld 

§ 756 BGB - Berichtigung einer Teilhaberschuld

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 17 (Gemeinschaft)

Hat ein Teilhaber gegen einen anderen Teilhaber eine Forderung, die sich auf die Gemeinschaft gründet, so kann er bei der Aufhebung der Gemeinschaft die Berichtigung seiner Forderung aus dem auf den Schuldner entfallenden Teil des gemeinschaftlichen Gegenstands verlangen.
Die Vorschriften des § 755 Abs. 2, 3 finden Anwendung.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

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