Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse) Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse) Titel 17 (Gemeinschaft)
(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.
(2) Wird das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Unter der gleichen Voraussetzung kann, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt wird, die Aufhebung ohne Einhaltung der Frist verlangt werden.
(3) Eine Vereinbarung, durch welche das Recht, die Aufhebung zu verlangen, diesen Vorschriften zuwider ausgeschlossen oder beschränkt wird, ist nichtig.
a) Jeder Eigentümer eines mit einer zur Eigentümergesamtgrundschuld gewordenen Gesamtsicherungshypothek belasteten Grundstücks kann von dem Hypothekengläubiger die Löschung des Grundpfandrechts auf seinem Grundstück verlangen, wenn er von den Eigentümern der anderen geamtbelasteten Grundstücke eine entsprechende...
a) Der Anspruch auf Aufhebung einer Gemeinschaft kann stillschweigend ausgeschlossen werden.
b) Ob die Miteigentümer eines der Erschließung ihrer Grundstücke dienenden Privatweges stillschweigend ein rechtsgeschäftliches Teilungsverbot vereinbart haben, ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.
c) Liegen die sonstigen...
a) Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Miteigentümern ist ein Verkehrsgeschäft. Der Erwerber eines eingetragenen Miteigentumsanteils wird durch den öffentlichen Glauben des Grundbuchs auch dann geschützt, wenn er bereits Eigentümer eines anderen Anteils oder als solcher zu Unrecht im Grundbuch...
1. Das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft kann selbst dann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine "besondere Härte" bedeutet.
2. Unter besonderen Umständen kann ein Teilhaber, der...
Zahlen Eheleute ihre jeweils überschüssigen Einkünfte auf ein Sparkonto ein und besteht Einigkeit, dass die gesparten Beträge dem Eheleben dienen sollen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass ihnen die Forderung gegen die Bank im Innenverhältnis zu gleichen Anteilen zusteht (§§ 741 ff BGB). Vereinnahmt ein Ehegatte vor der Trennung...
Sind sich die Eheleute darüber einig, dass die während des Bestehens der Ehe auf einem Einzelsparkonto angesparten Gelder für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, den Erwerb eines Eigenheims bzw. den Umbau einer Mietwohnung und für gemeinsame Urlaube verwendet werden sollen, so steht die Forderung aus dem Konto auch dann...
Der die Aufhebung einer Gemeinschaft betreibende Teilhaber kann, wenn das Miteigentum der gemeinschaftlichen Berufsausübung dienen sollte und er diese aufkündigt, verpflichtet sein, seinen Anteil gegen Zahlung des Marktwertes auf die die Zusammenarbeit fortsetzenden Teilhaber zu übertragen.
Leitsatz:
Hat der staatliche Verwalter an der Veräußerung eines gemeinschaftlichen Gegenstandes durch die Bruchteilsgemeinschaft nur mitgewirkt, ohne das Geschäft selbst zu betreiben, ist der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht erfüllt.
Urteil des 7. Senats vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 3.97 -
I. VG...