- OLG-KARLSRUHE, 20.01.2009, 17 U 173/07
1. Bei der Frage, ob sich der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1999, 3483, 3485) für die davor abgeschlossenen Verträge weiterhin auf eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene, dem Vertragspartner erkennbare Haftungsbeschränkung berufen kann,...
- BGH, 07.04.2008, II ZR 3/06
a) Ist in einem Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass bei Kündigung "eines" Gesellschafters die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern - bei Ausscheiden des Kündigenden - unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, handelt es sich um eine allgemeine Fortsetzungsklausel, die auch dann Anwendung findet, wenn mehrere...
- BGH, 07.04.2008, II ZR 181/04
a) Eine gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel, nach der im Falle einer Kündigung eines Gesellschafters dieser ausscheidet und die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, findet mangels anderweitiger gesellschaftsvertraglicher Regelung auch dann Anwendung, wenn die Mehrheit der Gesellschafter die...
- OLG-CELLE, 30.08.2006, 3 U 54/06
Rechtsanwaltssozietäten werden grundsätzlich als Außengesellschaft geführt. Scheidet ein Gesellschafter aus der Sozietät aus, ist etwa dann von einer konkludenten Fortsetzungsvereinbarung auszugehen, wenn die ursprüngliche Sozietät in ihrer verbliebenen personellen Zusammensetzung z. B. Standort und Briefkopf (ohne den...
- LAG-HAMM, 01.06.2005, 9 Sa 1123/04
Es ist nicht geboten, die Grundsätze des § 613 a BGB im Wege der Auslegung auf die Nachhaftungsregelung gemäß § 736 Abs. 2 BGB, § 160 HGB in der Weise anzuwenden, dass unter "begründeten" Forderungen im Sinne des § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB "entstandene" Forderungen im Sinne des § 613 a Abs. 2 Satz 1 BGB zu verstehen sind und...
- BAG, 01.12.2004, 5 AZR 597/03
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Arbeitsgerichtsverfahren aktiv und passiv parteifähig.
- OLG-STUTTGART, 05.05.2004, 14 U 54/03
1. Auf das Anerkenntnis des Beklagten und Berufungsklägers ist die Berufung durch Anerkenntnisurteil als unbegründet zurückzuweisen.
2. Die nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist eingelegte Anschlussberufung ist zulässig, wenn der in erster Instanz obsiegende Kläger einen anderen Gegenstand oder das Interesse fordert und das...
- HESSISCHES-LAG, 19.04.2004, 9 Ta BV Ga 71/02
1. Die Insolvenz eines Unternehmens, das mit anderen Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb führt, hat die Auflösung der GbR als Führungsvereinbarung zur Folge, es sei denn, der gemeinsame Betrieb wird von den verbleibenden Unternehmen fortgeführt (§§ 728, 736 BGB).
2. Die Auflösung eines gemeinsamen Betriebes infolge Insolvenz...
- OLG-FRANKFURT, 31.10.2002, 20 W 316/01
Für den Unrichtigkeitsnachweis hinsichtlich des Mitgliederbestandes einer BGB-Gesellschaft, deren Gesellschafter als gesamthänderische Grundstückseigentümer eingetragen sind, nach Kündigung eines Gesellschafters und Fortsetzung durch die übrigen Gesellschafter ist grundsätzlich die Vorlage des Gesellschaftsvertrages in der Form...
- HESSISCHES-LAG, 15.07.2002, 16 Sa 253/02
Der aus einer BGB-Gesellschaft ausscheidende Gesellschafter haftet jedenfalls dann nicht für Sozialkassenbeiträge nach den Bautarifverträgen für Zeiten nach seinem Ausscheiden, wenn der vor seinem Ausscheiden von der BGB-Gesellschaft unterhaltene Betrieb kein baugewerblicher war.
- OLG-HAMM, 04.01.2001, 27 U 109/00
Leitsatz
1)
Der seinen Gesellschaftsanteil veräußernde Gesellschafter einer GbR ist grundsätzlich weder der Gesellschaft noch den früheren Mitgliedern gegenüber zum Ausgleich der zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bestehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten verpflichtet.
2)
Der Gesellschafter haftet allerdings gegenüber einem...