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JuraForum.deGesetzeBGB§ 676c BGB - Haftungsausschluss 

§ 676c BGB - Haftungsausschluss

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 12 (Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste)
            Untertitel 3 (Zahlungsdienste)
               Kapitel 3 (Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten)
                  Unterkapitel 3 (Haftung)

Ansprüche nach diesem Kapitel sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände


Fußnoten:


Zu § 676c: Neugefasst durch G vom 29. 7. 2009 (BGBl I S. 2355).



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