- OLG-KARLSRUHE, 20.06.2008, 14 U 195/07
1. Wird mit einem Prozesskostenhilfegesuch der Entwurf einer beabsichtigten Klage eingereicht, so gilt die Klage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung als eingereicht, wenn der Antragsteller in der mündlichen Verhandlung auf die im Klageentwurf enthaltenen Anträge Bezug nimmt und dadurch eindeutig zu erkennen gibt, daß er den...
- BGH, 13.03.2008, IX ZR 117/07
Der Verbraucher, der einen Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage in der Insolvenz des Versenders geltend macht, ist nachrangiger Insolvenzgläubiger.
- OLG-KARLSRUHE, 02.03.2007, 14 U 31/04
Der auf einer Gewinnszusage beruhende Anspruch auf Leistung des Preises (§ 661 a BGB) kann im Insolvenzverfahren nur als nachrangige Forderung (§ 39 Abs. 1 Nr. 4 InsO) geltend gemacht werden.
- BGH, 01.12.2005, III ZR 191/03
a) Für die Klage aus einer Gewinnzusage (§ 661a BGB), die nicht zu einer Warenbestellung geführt hat, ist der internationale Gerichtsstand des Vertrags (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ) eröffnet.
b) Der Ort, "an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ), ergibt sich aus dem...
- BGH, 23.06.2005, III ZR 4/04
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an die Senatsurteile vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555 und vom 9. Dezember 2004 - III ZR 112/04 - NJW 2005, 827).
- OLG-FRANKFURT, 29.03.2005, 22 U 196/03
Zum Begriff des Versenders im Sinne von § 661 a BGB.
- OLG-HAMM, 10.03.2005, 21 W 12/05
1. Falls absehbar ist, dass die Vollstreckung gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma keinen Erfolg haben kann, ist zu erwägen, die beabsichtigte Rechtsverfolgung als mutwillig i.S.v. § 114 ZPO anzusehen.
2. Für die Klage aus einer Gewinnzusage eines ausländischen Unternehmens, die an einen im Inland ansässigen...
- OLG-HAMM, 28.12.2004, 8 W 64/04
1. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage aus § 661 a BGB gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen kann nicht mit der Begründung versagt werden, es bestehe ein Erfahrungssatz, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung in solchen Fällen aussichtslos sei und deshalb die beabsichtigte...
- BGH, 09.12.2004, III ZR 112/04
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555).
- OLG-FRANKFURT, 24.11.2004, 2 W 59/04
Zur Anwendbarkeit deutschen Rechts und zur internationalen Zuständigkeit beim Streit um eine Gewinnzusage
- BGH, 07.10.2004, III ZR 158/04
"Sender" einer Gewinnmitteilung im Sinne des § 661a BGB ist derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht.
Als "Sender" können nach § 661a BGB auch solche Unternehmer in Anspruch genommen werden, die Verbrauchern unter nicht existierenden oder...
- OLG-DRESDEN, 07.09.2004, 8 W 670/04
Für Klagen aus Gewinnversprechen ( § 661 a BGB) ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gem. § 32 ZPO grundsätzlich nicht gegeben.
- BGH, 15.07.2004, III ZR 315/03
Der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (hier: einer s.a.r.l. französischen Rechts) haftet nicht nach § 661a BGB persönlich für die Erfüllung einer von der Gesellschaft versandten Gewinnzusage oder vergleichbaren Mitteilung.
- BGH, 27.05.2004, III ZR 433/02
Zur Frage, wann ein triftiger (wichtiger) Grund vorliegt, der eine Gemeinde, die einen Architektenwettbewerb für ein öffentliches Bauvorhaben durchgeführt hat, berechtigt, sich von der Zusage zu lösen, dem Preisträger weitere Architektenleistungen für das Objekt zu übertragen (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 88, 373 und vom...
- OLG-CELLE, 06.05.2004, 4 U 29/04
1. An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Vergabebedingungen, die den versprochenen Gewinn von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen dem Anspruch des Verbrauchers aus § 661 a BGB nicht entgegen, auch wenn seine Unterschrift auf einem "unwiderruflichen Gewinn-Abruf-Dokument " zugleich die vorgedruckte...
- OLG-KARLSRUHE, 28.04.2004, 6 U 235/03
Für eine Gewinnmitteilung als Ankündigung im Sinne von § 661 a BGB ist hinreichend aber erforderlich, dass beim Verbraucher der Eindruck eines Gewinns erweckt wird, d.h. dass der Empfänger bei objektiver Betrachtung die Mitteilung dahin verstehen muss, er werde den darin bezeichneten Preis erhalten. Versteckte Hinweise in solchen...
- OLG-FRANKFURT, 07.04.2004, 1 U 212/03
Die Haftung nach § 661 a BGB trifft den aus der Sicht des Verbrauchers zu bestimmenden Versprechenden, also denjenigen, der ihm als für die Auskehr des Gewinns Verantwortlicher gegenüber tritt (Anschluss an OLG Düsseldorf DB 2004, 128; OLGR 2002, 310, 311; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2003 - 26 U 21/03).
- OLG-STUTTGART, 11.03.2004, 2 U 172/03
Eine Gewinnzusage ist zu erfüllen, wenn der Eindruck erweckt wird, die Auszahlung des Gewinn sei von keiner anderen Bedingung als der rechtzeitigen Überreichung der Gewinnanforderung abhängig.
- OLG-KARLSRUHE, 10.03.2004, 7 U 170/02
1. Der Auslegung einer Mitteilung über die Teilnahme an einem Gewinnspiel bestimmt sich nach dem Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers. Es kommt nicht darauf an, wie ein besonders misstrauischer und aufgeklärter Verbraucher die Zusendung verstanden hätte. Nach Sinn und Zweck...
- BGH, 19.02.2004, III ZR 226/03
Eine Zusendung ist eine Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB, wenn sie - nach Inhalt und Gestaltung - abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten; auf das subjektive Verständnis...