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Stand: 17.06.2013
§ 656 BGB - Heiratsvermittlung
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
Titel 10 (Mäklervertrag)
Untertitel 3 (Ehevermittlung)
(1) Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Versprechens Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der andere Teil zum Zwecke der Erfüllung des Versprechens dem Mäkler gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.
Weitere Vorschriften um § 656 BGB
Entscheidungen zu § 656 BGB
- BGH, 17.01.2008, III ZR 239/06
a) Ein aufgrund des Inserats eines Vermittlungsinstituts mit einer tatsächlich nicht vermittlungsbereiten Person (Lockvogelangebot) zustande gekommener Partnervermittlungsvertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB. Er kann aber nach § 123 BGB anfechtbar sein.
b) Weder aus § 656 BGB noch aus der den Kunden...
- OLG-KOBLENZ, 18.12.2006, 12 U 1230/03
Die Schlechterfüllung eines Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrags lässt den Vergütungsanspruch unberührt. Nur wenn die Leistung völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags eingreifen; ein Rückzahlungsanspruch nach erfolgter Honorarzahlung ergibt sich daraus aber meist...
- BGH, 04.03.2004, III ZR 124/03
a) Zur Auslegung eines Auftrags zur Partnervermittlung "für einen Freizeitkontakt" als Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag.
b) § 656 BGB ist auf Partnerschaftsvermittlungsdienstverträge entsprechend anzuwenden (Fortführung von BGHZ 112, 122).
§ 656 BGB führt zur sachlichen Abweisung der auf Zahlung der vereinbarten...
- OLG-KOBLENZ, 17.10.2003, 10 U 1136/02
1) Sieht ein Partnervermittlungsvertrag mit "Sondervereinbarung VIP-Vertrag" eine Laufzeitbegrenzung von 2 Jahren vor, so handelt es sich dabei nicht um einen erfolgsabhängigen Partnerschaftsvermittlungsvertrag (analog dem Ehemaklervertrag), sondern um einen Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag. Die Partnervermittlungsagentur...
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