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JuraForum.deGesetzeBGB§ 628 BGB - Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung 

Stand: 19.04.2013

§ 628 BGB - Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 7 (Sachdarlehensvertrag)

(1) Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Teiles, so steht ihm ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse haben. Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.

(2) Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.



Weitere Vorschriften um § 628 BGB

Entscheidungen zu § 628 BGB

  • OLG-DUESSELDORF, 04.06.2009, I-24 U 111/08
    1. Zur Angemessenheit einer 1,8 Geschäftsgebühr in einer Familiensache. 2. Verweigert der Mandant in einer Unterhaltssache die notwendigen Informationen (hier Angaben zu seinen Einkünften), so darf der Rechtsanwalt von dem Mandanten eine auf das Unterhaltsmandat beschränkte und auf die Frage der Einkommenshöhe begrenzte...
  • OLG-DUESSELDORF, 04.06.2009, I-24 U 136/08
    1. Will der Mandant eine Honorarzahlung, die er auf eine ihm vom Rechtsanwalt erteilte Kostennote erbracht hat, mit der Behauptung zurückfordern, er schulde diesem mangels Auftragserteilung keine Vergütung, muss er darlegen und notfalls beweisen, dass die Honorarverbindlichkeit nicht besteht. 2. Ein Zahlungsvorbehalt des Mandanten...
  • BGH, 23.04.2009, IX ZR 167/07
    a) Lässt sich ein Rechtsanwalt, der mit der Führung von Vertragsverhandlungen beauftragt ist, für den Fall des Abschlusses eines Unternehmenskaufvertrages die Zahlung einer "Vergleichsgebühr" versprechen, so stellt dies die Vereinbarung eines unzulässigen Erfolgshonorars dar. b) Ist ein Teil einer Gebührenvereinbarung auf ein...
  • OLG-DUESSELDORF, 21.04.2009, I-24 U 48/08
    1. Eine Privaturkunde hat dann keine Beweiskraft im Sinne von § 440 Abs. 2 ZPO, wenn eine Fälschung etwa durch nachträgliches Einrücken des Urkundentextes in Betracht kommt. 2. Zweifel, ob eine - zunächst unvollständige - Vergütungsvereinbarung abredewidrig von ihm vervollständigt worden ist, gehen zu Lasten des...
  • LAG-MUENCHEN, 11.03.2009, 11 Sa 882/08
    Die Entscheidung befasst sich mit einem behaupteten Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers, der auf eine nach Behauptung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber veranlasste fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen Zahlungsverzugs des Arbeitgebers gestützt wird.
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