- LAG-MUENCHEN, 02.05.2008, 3 Sa 97/08
Haben eine GmbH und eine auf fünf Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit befristet angestellte Geschäftsführerin für die Zeit nach Abberufung als Geschäftsführerin die Fortsetzung der Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vereinbart, wobei sie nur verhältnismäßig geringfügige Änderungen des Aufgabenbereichs...
- BGH, 17.01.2008, III ZR 74/07
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Schulträgers enthaltene Klausel
"Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei nur schriftlich zum 31. Januar oder zum 31. Juli unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden."
ist wirksam.
- OLG-MUENCHEN, 08.11.2007, 6 U 4434/06
1. Enthält ein sogenannter Generalvertrag die Formulierung "...beschließen die Vertragspartner, dass der Verlag die verlegerische Betreung des Gesamtoeuvres des Komponisten übernimmt", ist bezüglich eines Hauptwerks des Komponisten, für das im Generalvertrag als Sonderregelung vereinbart ist, dass der Komponist Inhaber der...
- LAG-KOELN, 14.09.2006, 6 Sa 353/06
Grundsätzlich muss sich aus der Kündigungserklärung ergeben, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet sein soll. Wenn kein konkreter Kündigungstermin genannt ist, so gilt die Kündigung im Zweifel als ordentliche Kündigung zum nächstzulässigen Kündigungstermin (im Anschluss an BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 AZR...
- LAG-MUENCHEN, 22.11.2005, 6 Sa 425/05
Befristete Arbeitsverträge mit verschiedenen Arbeitgebern bei gleichbleibender Tätigkeit.
- HESSISCHES-LAG, 04.11.2005, 3 Sa 1993/04
1. Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fortzusetzen, wenn er zurechenbar bei dem Arbeitnehmer die Erwartung geweckt oder bestätigt hat, dieser werde bei Eignung und Bewährung weiter beschäftigt.
2. Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 HKO sind Erklärungen, durch die der...
- LAG-KOELN, 18.10.2005, 4 Ta 335/05
1. Zum Begriff der Erfolgsaussicht nach § 114 ZPO.
2. Zu den Unterschieden in der Kündigungsmöglichkeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis einerseits und einem befristeten arbeitnehmerähnlichen Verhältnis andererseits.
- BAG, 27.07.2005, 7 AZR 443/04
Eine einzelvertragliche Altersgrenze, nach der das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters endet, ist wirksam, wenn der Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt und der Vertragsdauer eine gesetzliche Altersrente erwerben kann oder bereits erworben hat.
- HESSISCHES-LAG, 31.05.2005, 13 Sa 1469/04
Eine Befristung wegen vorübergehenden betrieblichen Bedarfs ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber anhand einer exakt und detailliert darzulegenden Bedarfsprognose angibt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerade der betreffende Arbeitnehmer nach Ablauf des Befristungszeitraums nicht mehr beschäftigt werden konnte.
Dazu...
- LAG-DUESSELDORF, 17.05.2005, 6 (9) Sa 1724/03
1. Der Widerruf einer Funktionszulage eines Flugbegleiters (Coachzulage) auf Grund einer Betriebsvereinbarung ist bis zur Hoehe von 25 % des Gesamtverdienstes zulaessig (ebenso LAG Koeln, Urteil vom 21.01.2005 - 12 Sa 37/04 -).
2. Dies gilt auch fuer den Widerruf einer einzelvertraglich vor dem 01.01.2002 vereinbarten Funktionszulage,...
- BAG, 19.01.2005, 7 AZR 250/04
Die Förderung und Zuweisung eines Arbeitnehmers seitens der Arbeitsverwaltung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme iSv. §§ 260 ff. SGB III rechtfertigt nicht nur die kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags bis zum Ende der bei Vertragsschluss bereits bewilligten Förderung, sondern auch eine Zweckbefristung für die...
- LAG-HAMBURG, 29.07.2004, 1 Sa 12/04
Für eine Altersbefristung liegt ein Sachgrund vor, wenn der Arbeitnehmer bei Überschreiten der Altersgrenze wirtschaftlich abgesichert ist. Eine solche Absicherung leistet ein berufsständisches Versorgungswerk, an das Beiträge gezahlt worden sind, die denen für die gesetzliche Rentenversicherung entsprechen.
- LAG-DUESSELDORF, 22.04.2004, 13 Sa 1265/03
Sagt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes den zu Erprobungszwecken befristet angestellten Lehrer(inne)n im Rahmen einer vertraglichen Nebenabrede zu, nach erfolgreicher Erprobung die Entfristung arbeitsvertraglich zu vereinbaren, kann er sich nicht auf andere Befristungsgründe berufen, die bei Abschluss der Verträge weder...
- BAG, 11.02.2004, 7 AZR 362/03
Der Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an Arbeitskräften ist auch dann gegeben, wenn einem Maßnahmeträger die Erledigung staatlicher Daueraufgaben vertraglich übertragen wird und feststeht, dass Anschlussmaßnahmen erst nach einer vielwöchigen Unterbrechung in Betracht kommen.
- LAG-KOELN, 05.02.2004, 5 Sa 1060/03
Wird das Arbeitsverhältnis mit einem Lehrer insgesamt fünfmal für jeweils ein Schuljahr ununterbrochen - bzw. nur für die Zeit der Schulferien unterbrochen - befristet, so kann der in den letzten beiden Verträgen angeführte Befristungsgrund der "Erprobung" die Befristung nicht sachlich begründen.
- BAG, 14.01.2004, 7 AZR 213/03
1. § 14 Abs. 1 TzBfG findet auf die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen keine Anwendung.
2. Die Befristung einer Arbeitsvertragsbedingung (hier: Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit) bedarf auch nach Inkrafttreten des TzBfG am 1. Januar 2001 zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn durch die Befristung der gesetzliche...
- LAG-BERLIN, 12.09.2003, 6 Sa 1203/03
Ist der Arbeitgeber aufgrund Betriebsvereinbarung zur Wiedereinstellung eines Arbeitnehmers verpflichtet, dessen Arbeitsverhältnis er wirksam gekündigt hat, so kann er das künftige Arbeitsverhältnis bereits vor dessen Begründung wieder kündigen.
- LAG-NIEDERSACHSEN, 08.07.2003, 12 Sa 1582/02
Zu den erhöhten Anforderungen bei der Befristung eines Arbeitsvertrages mit einer zur Vertretung angestellten Arbeitnehmerin bei langjähriger Beschäftigung infolge wiederholter Befristungen.
- BAG, 02.07.2003, 7 AZR 529/02
1. Die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, der zur Vertretung eines zeitweilig verhinderten Arbeitnehmers eingestellt wird, ist in der Regel sachlich gerechtfertigt. Dies ist ausnahmsweise dann nicht der Fall, wenn der zu vertretende Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bereits vor dem Abschluß des...
- LAG-KOELN, 27.06.2003, 11 Sa 1206/02
1. Die befristete Änderung einzelner Vertragsbedingungen ist grundsätzlich zulässig; sie erfordert einen Sachgrund, wenn sich der Arbeitgeber ansonsten nur durch eine Änderungskündigung von ihr lösen könnte. Ein solcher ist grundsätzlich gegeben, wenn eine vorübergehende Erweiterung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit...