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JuraForum.deGesetzeBGB§ 612a BGB - Maßregelungsverbot 

Stand: 20.05.2013

§ 612a BGB - Maßregelungsverbot

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 7 (Sachdarlehensvertrag)
            Untertitel 1 (Dienstvertrag)

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.



Weitere Vorschriften um § 612a BGB

Entscheidungen zu § 612a BGB

  • BAG, 23.04.2009, 6 AZR 189/08
    1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte...
  • LAG-MUENCHEN, 18.12.2008, 3 Sa 729/08
    Es stellt weder einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB dar, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die wöchentlich zwei Stunden ohne Lohnausgleich mehr arbeiten, eine höhere Lohnerhöhung gewährt als den Arbeitnehmern, die hierzu nicht bereit waren, solange dadurch...
  • LAG-MUENCHEN, 18.12.2008, 3 Sa 728/08
    Es stellt weder einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB dar, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die wöchentlich zwei Stunden ohne Lohnausgleich mehr arbeiten, eine höhere Lohnerhöhung gewährt als den Arbeitnehmern, die hierzu nicht bereit waren, solange dadurch...
  • LAG-MUENCHEN, 18.12.2008, 3 Sa 725/08
    Es stellt weder einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB dar, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die wöchentlich zwei Stunden ohne Lohnausgleich mehr arbeiten, eine höhere Lohnerhöhung gewährt als den Arbeitnehmern, die hierzu nicht bereit waren, solange dadurch...
  • LAG-MUENCHEN, 18.12.2008, 3 Sa 724/08
    Es stellt weder einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB dar, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die wöchentlich zwei Stunden ohne Lohnausgleich mehr arbeiten, eine höhere Lohnerhöhung gewährt als den Arbeitnehmern, die hierzu nicht bereit waren, solange dadurch...
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