Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeBGB§ 605 BGB - Kündigungsrecht 

Stand: 20.05.2013

§ 605 BGB - Kündigungsrecht

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 6 (Leihe)

Der Verleiher kann die Leihe kündigen:

1.
wenn er infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedarf,
2.
wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch von der Sache macht, insbesondere unbefugt den Gebrauch einem Dritten überlässt, oder die Sache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet,
3.
wenn der Entleiher stirbt.


Weitere Vorschriften um § 605 BGB

Entscheidungen zu § 605 BGB

  • LAG-KOELN, 28.06.2007, 6 Sa 278/07
    Ein Gestellungsvertrag, der die Überlassung eines PKW für Fahrten zur Arbeitsstätte unter Ausschluss jeder Privatnutzung zum Gegenstand hat, kann auch durch Teilkündigung aus wichtigem Grund beendet werden.
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 03.11.2005, 8 U 194/05
    a. Zur Beweislast beim dinglichen Herausgabeanspruch. b. Zur Rechtsnatur schuldrechtlicher Wohnrechtseinräumung.
  • OLG-DUESSELDORF, 09.03.2001, 3 Wx 12/01
    Eine auf Eigenbedarf gestützte außerordentliche Kündigung eines Leihverhältnisses über Räume kann unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen ungerechtfertigt sein, wenn der Entleiher im Vertrauen auf eine dauerhafte unentgeltliche Überlastung entsprechende Investitionen, getätigt hat.
  • OLG-KOBLENZ, 24.01.2000, 13 U 819/99
    1. Zur Frage, wann ein unentgeltliches Gefälligkeitsdarlehen mit der Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in entsprechender Anwendung des § 605 Nr. 1 BGB vorliegt. 2. Zur kalendermässig bestimmten Fälligkeit einer Forderung.

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 605 BGB - Kündigungsrecht"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche