§ 586 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse) Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse) Titel 5 (Mietvertrag, Pachtvertrag) Untertitel 5 (Landpachtvertrag)
(1) Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf seine Kosten durchzuführen. Er ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet.
(2) Für die Haftung des Verpächters für Sach- und Rechtsmängel der Pachtsache sowie für die Rechte und Pflichten des Pächters wegen solcher Mängel gelten die Vorschriften des § 536 Abs. 1 bis 3 und der §§ 536a bis 536d entsprechend.
Sieht ein formularmäßiger Landpachtvertrag, der noch vor der Änderung des Subventionssystems zur Entkoppelung der Zahlungsansprüche gem. EGV Nr. 1782/2003 geschlossen wurde, eine Regelung vor, in der sich der Pächter zur Rückübertragung von Prämienansprüchen und Quotenrechten auf den Verpächter am Ende der Pachtzeit...
Hat der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes am 15.05.2005 bestimmte landwirtschaftliche Nutzflächen aufgrund eines schuldrechtlichen Nutzungsverhältnisses genutzt und hat er infolge der GAP-Reform unter Berücksichtigung dieser Flächen Prämienrechte erhalten, muss er diese Prämienrechte bei Ende des Nutzungsverhältnisses...
Eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB stellt kein Veräußerungsgeschäft im Sinne der §§ 593 b, 566 BGB dar, durch das der Eigentümer anstelle des Bucheigentümers in ein von diesem abgeschlossenes Pachtverhältnis eintreten könnte.
Ein in einem Landpachtvertrag vereinbartes Kündigungsrecht des Verpächters für den Fall, dass der Verpächter oder ein Mitglied seiner Familie beabsichtigt, die Pachtflächen selbst zu bewirtschaften, steht im Zweifel nur dem ursprünglichen Verpächter zu, nicht demjenigen, der bei Veräußerung der Pachtsache als neuer Eigentümer...
1. Auch im Rahmen eines so genannten Pflugtauschverhältnisses besteht - wie beim Pachtvertrag - eine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der übernommenen Flächen, deren schuldhafte Verletzung zu Schadensersatzansprüchen führen kann.
2. Ordnungsgemäß ist die Bewirtschaftung der Tauschfläche dann, wenn sie nach...
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