Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeBGB§ 57 BGB - Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung 

Stand: 20.05.2013

§ 57 BGB - Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 1 (Personen)
         Titel 2 (Juristische Personen)
            Untertitel 1 (Vereine)
               Kapitel 2 (Eingetragene Vereine)

(1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.

(2) Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden.


Weitere Vorschriften um § 57 BGB

Entscheidungen zu § 57 BGB

  • LAG-HAMBURG, 23.01.2008, 4 TaBV 4/05
    Auch nach Änderung der Satzung während des Beschwerdeverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht keine uneingeschränkte Tarifzuständigkeit für alle beim DRK Landesverband Sachsen beschäftigten Arbeitnehmer, sondern nur für die kaufmännischen und verwaltenden Berufsgruppen. Mit dem Wort "insbesondere" ist die Tarifzuständigkeit...
  • OLG-MUENCHEN, 11.10.2006, 31 Wx 74/06
    1. Mit einer Zwischenverfügung kann dem Anmeldenden nicht aufgegeben werden, eine Anmeldung zum Vereinsregister inhaltlich abzuändern oder zu ergänzen. Die fehlende Eintragungsfähigkeit des gewählten Namens kann deshalb nicht Gegenstand einer beschwerdefähigen Zwischenverfügung sein. 2. Eine nicht aussprechbare, kein Wort...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 26.10.2004, 1 W 295/04
    1. Ist nach der Satzung eine wirtschaftliche Betätigung des zur Eintragung beim Vereinsregister angemeldeten Vereins nicht auszuschließen, verfolgt der Verein aber nach der Satzung ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist dies vom Finanzamt bestätigt worden, spricht dies dafür, dass die Unterhaltung eines wirtschaftlichen...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 57 BGB:

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 57 BGB - Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche