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JuraForum.deGesetzeBGB§ 555 BGB - Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe 

§ 555 BGB - Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 5 (Mietvertrag, Pachtvertrag)
            Untertitel 2 (Mietverhältnisse über Wohnraum)
               Kapitel 1 (Allgemeine Vorschriften)

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.



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