§ 552 BGB - Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse) Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse) Titel 5 (Mietvertrag, Pachtvertrag) Untertitel 2 (Mietverhältnisse über Wohnraum) Kapitel 1 (Allgemeine Vorschriften)
(1) Der Vermieter kann die Ausübung des Wegnahmerechts (§ 539 Abs. 2) durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, wenn nicht der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.
(2) Eine Vereinbarung, durch die das Wegnahmerecht ausgeschlossen wird, ist nur wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich vorgesehen ist.
1. Sind in einer Vertragsurkunde nicht nur die Ansprüche der Parteien des Hauptvertrags geregelt, sondern wird darin auch die Bürgschaftsverpflichtung eines Dritten hinsichtlich dieser Ansprüche begründet, so kann eine Gerichtsstandsabrede hinsichtlich aller Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung nach den Grundsätzen des § 139...
1. Die "Abrechnungsreife" von Betriebskosten tritt ein Jahr nach Ende des mietvertraglichen Abrechnungszeitraums ein und lässt entsprechende Ansprüche auf Betriebskostenvorschüsse erlöschen.
2. Behauptet der Mieter erstmals in der Berufungsinstanz, der Vermieter habe Betriebskosten bisher nicht abgerechnet, so ist dieser Vortrag...
1. Um von der Mietzahlungspflicht nach einer unberechtigten fristlosen Kündigung frei zu werden, reicht es nicht aus, den Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Vermieter und einem Nachmieter darzulegen und zu beweisen.
2. Die fortgesetzte Mietzahlungspflicht aus § 552 Satz 1 BGB a. F. entfällt nur dann, wenn auch dargelegt und...
Die Entscheidung beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob die Mietsache mangelhaft ist, wenn die vereinbarte gewerbliche Nutzung des Mietobjekts als Bürobetrieb nicht genehmigungsfähig ist.
BGB §§ 552 Satz 2 und Satz 3; 242
Zu der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses, wenn er sich grundlos geweigert hat, die Mieträume zu übernehmen und den Mietvertrag zu erfüllen, und wenn der Vermieter deshalb ohne Kündigung des Mietvertrages an einen anderen Mieter weitervermietet hat (Fortführung des...