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JuraForum.deGesetzeBGB§ 541 BGB - Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch 

§ 541 BGB - Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 5 (Mietvertrag, Pachtvertrag)
            Untertitel 1 (Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse)

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.



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