Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse) Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse) Titel 4 (Erlass) Untertitel 2 (Besondere Arten des Kaufs) Kapitel 3 (Vorkauf)
(1) Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt.
(2) Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von zwei Monaten, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Empfang der Mitteilung ausgeübt werden. Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist.
1. Der Vorkaufsberechtigte, der sein Vorkaufsrecht an der von ihm gemieteten Eigentumswohnung ausübt, kann von dem Vorkaufsverpflichteten regelmäßig keinen Ersatz seines Verzögerungsschadens beanspruchen, der darauf beruhen soll, dass der Vorkaufsverpflichtete seine Informationspflichten nicht unverzüglich erfüllt hat.
2. Die...
a) Werden mehrere mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke zu einem Gesamtpreis verkauft, so kann der Berechtigte die Ausübung des Vorkaufsrechts auf ein Grundstück (oder mehrere Grundstücke) beschränken. Der Verpflichtete kann in einem solchen Fall in entsprechender Anwendung des § 467 Satz 2 BGB verlangen, dass der Vorkauf...
Der Käufer kann grundsätzlich auch dann, wenn er aus der Menge verkaufter gleichartiger Sachen einzelne brauchbare Exemplare zur Verwendung ausgesondert hat, hinsichtlich der übrigen Sachen Gesamtwandelung verlangen.
Zur Frage, ob sich die Wandlungsbefugnis des Neuwagenkäufers bei einer mangelhaften Navigationsanlage nur auf diese oder auf das gesamte Fahrzeug erstreckt.
BGB §§ 459, 469
Leitsätze:
1.
Bei dem Kauf eines PC nebst Modem, ZIP-Laufwerk und Monitor sowie Software im Jahre 1997 handelte es sich nicht um eine einheitliche Kaufsache.
2.
Wenn ein Käufer PC, Monitor und Software "aus einer Hand" erwirbt, handelt es sich um als zusammengehörig verkaufte Sachen, die nicht ohne Nachteil...
Wandlung eines PKW-Kaufs wegen mangelhaften Zubehörs
BGB §§ 459, 469, 470 S. 2
Die Mangelhaftigkeit eines Autotelefons, eines Autoradios sowie der Montage eines CD-Wechslers berechtigen den Käufer nicht zur Wandlung des Kaufs eines Neufahrzeugs, in das diese Zubehörteile vom Verkäufer eingebaut wurden.
- 13 U 110/97 - Urteil...