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JuraForum.deGesetzeBGB§ 465 BGB - Unwirksame Vereinbarungen 

Stand: 20.05.2013

§ 465 BGB - Unwirksame Vereinbarungen

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
         Titel 4 (Erlass)
            Untertitel 2 (Besondere Arten des Kaufs)
               Kapitel 3 (Vorkauf)

Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam.



Weitere Vorschriften um § 465 BGB

Entscheidungen zu § 465 BGB

  • OLG-KOBLENZ, 26.01.2007, 10 U 296/06
    Mangelhaftigkeit aufgrund während der vereinbarten Gewährleistunsfrist aufgetretenen Verdachts der Gesundheitsgefährdung während des vereinbarten Verwendungszeitraums, auch wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs noch keine verbindlichen Grenzwerte gelten und solche auch im Gewährleistungszeitraum noch ausstehen, sofern der...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 25.01.2006, 11 U 6883/97
    Ein strafgerichtliches Urteil entfaltet für den Zivilprozess keine Bindungswirkung. Die in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen können im Zivilprozess aber als Beweismittel verwendet werden. In der Regel wird den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht von den Parteien gewichtige Gründe für deren...
  • OLG-KARLSRUHE, 07.03.2003, 14 U 154/01
    1. Zur Ermittlung und Berechnung der Nutzungsvorteile des Käufers bei Wandlung eines Neuwagenkaufs (§ 347 Satz 2 BGB a.F. i.V.m. §§ 987, 100 BGB) Hier: Dieselfahrzeug der gehobenen Mittelklasse - Audi A 6 Quattro TDI 2,5 l V 6 Tiptronik- 0,4 % des Bruttokaufpreises pro angefangene 1.000 km. 2. Tenorierung der...
  • OLG-HAMM, 10.01.2002, 22 U 73/01
    1. Ein Wandlungsvollzug liegt nur bei Einverständnis des Vertragspartners vor, daß die Rückabwicklung gegen eines von der anderen Seite geltend gemachten Mangels erfolgt. 2. Die Aufhebung eines in Gang gesetzten, aber nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrages erfolgt nach den §§ 346 ff BGB und schließt zwar...
  • OLG-NUERNBERG, 14.11.2001, 4 U 372/01
    1. Ist bei einem Reisemobil die Zuladungsmöglichkeit so beschränkt, dass sie für den gewöhnlichen Gebrauch des Fahrzeugs nicht ausreicht, so stellt dies einen Sachmangel dar, für den der Käufer Gewährleistung beanspruchen kann - es sei denn, der Verkäufer hatte den Käufer auf die geringe Zuladungsmöglichkeit hingewiesen. 2....
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 465 BGB:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Erstes Kapitel (Allgemeines Städtebaurecht)
      • Zweiter Teil (Sicherung der Bauleitplanung)
        • Dritter Abschnitt (Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde)
      • § 28 Verfahren und Entschädigung

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