Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse) Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse) Titel 4 (Erlass) Untertitel 1 (Allgemeine Vorschriften)
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt.
Der Arglistvorwurf kann entfallen, wenn der Verkäufer darauf vertrauen durfte, dass dem Käufer der Mangel aufgrund seines offenkundigen Erscheinungsbildes vernünftigerweise nicht verborgen bleiben konnte. Allerdings entlastet ein leichtgläubiges Vertrauen in die Kenntnis des Käufers noch nicht. Vielmehr müssen aus der Sicht des...
1. Werden im Internet im Rahmen einer eBay-Versteigerung gestempelte Briefmarken mit einem den Stempel zeigenden Bild angeboten, handelt es sich um einen Stückkauf i. S. des § 243 Abs. 2 BGB n.F.
2. Die Angabe eines Satzwertes von Briefmarken aus dem Michel-Briefmarken-Katalog in einem eBay-Angebot stellt ohne das Hinzutreten...
1. Eine Kraftfahrzeugwerkstatt handelt grob fahrlässig, wenn sie von einem Privatverkäufer ein KFZ, bei dem eingrößerer Schaden in teilweiser Eigenreparatur beseitigt worden war, ohne eingehende Untersuchung ankauft.
2. Zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Privatverkäufers gegenüber einer Kraftfahrzeugwerkstatt.
Eine Leasinggesellschaft, die zur Refinanzierung eines Leasingvertrags die aus diesem Vertrag resultierenden Forderungen gegen den Leasingnehmer à forfait an ein Kreditinstitut verkauft, haftet, sofern nicht anders vereinbart, nur für den rechtlichen Bestand und die Einredefreiheit der verkauften Forderungen (sog. Bestands- oder...
Bauschuttsortieranlage
BGB §§ 434, 440, 442, 325, 326 A
a) Ein Rechtsmangel der Kaufsache ist bei einer behaupteten Patentverletzung bereits dann dargetan und bewiesen, wenn feststeht, daß einem Dritten ein Schutzrecht zusteht, kraft dessen er allein befugt ist, einen Gegenstand, wie er verkauft worden ist, zu benutzen. Beruft...