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JuraForum.deGesetzeBGB§ 431 BGB - Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung 

§ 431 BGB - Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 7 (Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern)

Schulden mehrere eine unteilbare Leistung, so haften sie als Gesamtschuldner.



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