- BGH, 09.07.2009, VII ZR 109/08
Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. März 1972 - VII ZR 178/70, BGHZ 58, 216).
- OLG-HAMBURG, 19.06.2009, 11 U 210/06
1. Kommanditisten, die im Hinblick auf ihre noch offene Haftsumme nach § 171 I HGB an eine Gesellschaftsgläubigerin Zahlungen erbringen, ohne im Innenverhältnis zur KG hierzu verpflichtet zu sein, können hierfür von der KG Ausgleich nach §§ 110, 161 II HGB verlangen; nur wenn die KG zur Erstattung nicht in der Lage oder nicht...
- BGH, 18.06.2009, VII ZR 167/08
a) Der Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern unterliegt unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung. Auch soweit er auf Zahlung gerichtet ist, ist er mit der Begründung der Gesamtschuld im Sinne des § 199 BGB entstanden.
b) Für eine Kenntnis aller...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 19.03.2009, 8 U 197/08
Bestellen mehrere Bruchteilseigentümer eines Grundstücks an diesem zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens, für das sie gesamtschuldnerisch haften, eine Grundschuld, so ist der Sicherungsnehmer mangels einer entgegenstehenden Vereinbarung nicht daran gehindert, mit einem der Darlehensnehmer ohne Beteiligung des anderen...
- BGH, 09.12.2008, XI ZR 588/07
Die Höhe des Innenausgleichs zwischen Mitbürgen und Grundschuldbestellern richtet sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem Verhältnis der gegenüber dem Gläubiger übernommenen Haftungsrisiken.
- OLG-KARLSRUHE, 05.11.2008, 7 U 2/08
1. Der Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners gem. § 426 Abs. 1 BGB verjährt nach dem seit dem 01.01.2001 geltenden neuen Verjährungsrecht in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Ausgleichsanspruch fällig wurde und der Ausgleichsgläubiger Kenntnis vom Anspruch oder grob fahrlässig keine Kenntnis davon hatte. Der...
- OLG-KARLSRUHE, 11.08.2008, 1 U 65/08
Das Haftungsprivileg des § 1664 BGB findet Anwendung, wenn die Pflichtverletzung der Eltern in einer Verletzung ihrer Aufsichtspflicht liegt (im Anschluss an die überwiegend vertretene Auffassung in Lit. und Rspr. und in Abgrenzung zu OLG Karlsruhe VersR 1977, 232 und 1982, 450)
- OLG-ROSTOCK, 10.07.2008, 1 U 90/08
1. Zu den Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA).
2. Ausgeschlossen bleiben muss die Anwendung der Grundsätze über die GoA, soweit dadurch die in anderen Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts normierte Risikoverteilung unterlaufen würde. Zu den solchermaßen mit einem Anspruch...
- BGH, 09.06.2008, II ZR 268/07
Hat einer von mehreren Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft (hier: einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis von Gynäkologen) schuldhaft verursacht, dass die Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden konnte, kann dies im Rahmen des Gesamtschuldner-Innenausgleichs unter Heranziehung des Gedankens des § 254 BGB zu einer...
- OLG-SCHLESWIG, 28.03.2008, 4 U 34/07
1. Sieht ein Arzt von einer unzutreffenden Diagnose ausgehend - hier der Verdachtsdiagnose Novaminsulfonallergie - von weiteren Befunderhebungen ab, so kommt es für die Abgrenzung zwischen Befunderhebungs- und Diagnosefehler im Rahmen einer Schwerpunktbetrachtung darauf an, ob der Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens in der...
- LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN, 13.03.2008, 1 Sa 149/07
1. Die Klage der Kfz-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers gegen den unfallverursachenden Arbeitnehmer des Arbeitgeber ist keine Streitigkeit, die in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit fällt (wie LAG Düsseldorf 12.03.2003 - VersR 2004, 103 = LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 267). Ein in diesem Sinne...
- OLG-STUTTGART, 14.02.2008, 2 U 73/07
1. Ein Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Sonderfachmanns (hier: Statiker) gegen den Architekten setzt voraus, dass dem Architekten ein für den festgestellten konkreten Schaden mitursächlicher Vertragsverstoß in Form eines Planungs- oder Überwachungsfehlers anzulasten ist.
2. Grundsätzlich schuldet der Architekt dem Bauherrn...
- OLG-MUENCHEN, 16.01.2008, 7 U 3972/07
1. Ein Gesamtschuldner kann gegenüber Mitschuldnern, die eine fällige Forderung des Gläubigers (hier Vergütung eines Schiedsgutachters) über die ihnen obliegende Quote hinaus erfüllt haben und nunmehr einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB geltend machen, mit Einwendungen gegen die dem Ausgleichsanspruch zu Grunde...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 05.12.2007, 6 Sa 358/06
1. Mit der Formulierung "brutto = netto" in einem Abfindungsvergleich wird objektiv nur zum Ausdruck gebracht, dass der vereinbarte Abfindungsbetrag vom Arbeitgeber ungekürzt ausgezahlt werden soll. Es ist durch Auslegung zu ermitteln, wer von den Parteien die auf die Abfindung anfallende Steuer zu tragen hat. Grundsätzlich ist im...
- BGH, 15.10.2007, II ZR 136/06
a) Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.
b) Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch...
- BGH, 26.09.2007, XII ZR 90/05
a) In der Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts kann regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließt.
b) Zur Anwendbarkeit deutschen Rechts auf einen...
- OLG-KOBLENZ, 30.07.2007, 12 U 234/06
1. Abgrenzung Parteiberichtigung-Parteiwechsel
2. Eine Gemeinde bleibt grundsätzlich als Straßenverkehrsbehörde verkehrssicherungspflichtig, auch wenn sie die Straßenbauarbeiten betreffende Verkehrssicherungspflicht an die ausführende Baufirma übertragen hat. Die Gemeinde ist nicht gehalten, die Hinzuziehung eines Einweisens...
- BGH, 09.07.2007, II ZR 30/06
a) Gibt der organschaftliche Vertreter einer Gesellschaft gegenüber einer Sozialkasse für rückständige Sozialabgaben der Gesellschaft zu Sicherungszwecken ein konstitutives Schuldanerkenntnis ab, haften die Gesellschaft und der organschaftliche Vertreter für die Sozialabgaben als Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB.
b) Zahlt...
- OLG-KOBLENZ, 25.06.2007, 12 U 1435/05
Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Dabei kann sich die andere Bestimmung auch aus den Umständen ergeben. Bei einer Gesamtschuldnerschaft von Architekt und Bauhandwerker kommt es auf die jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des...
- OLG-FRANKFURT, 25.04.2007, 4 U 88/06
Zur Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen zwischen ehemaligen Gesellschaftern wegen der Inanspruchnahme durch die Käuferin des Unternehmens wegen steuerlicher Nachbelastungen.