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JuraForum.deGesetzeBGB§ 424 BGB - Wirkung des Gläubigerverzugs 

§ 424 BGB - Wirkung des Gläubigerverzugs

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 7 (Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern)

Der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner.



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